AT-OeStA/AdR E-uReang Hilfsfonds Hilfsfonds, 1955 - 1982 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR E-uReang Hilfsfonds
Titel:Hilfsfonds
Entstehungszeitraum:1955 - 1982
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Anzahl:3816
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Bundesministerium für Finanzen 1955-1982
Verwaltungsgeschichte:Die erste und wesentliche Rechtsgrundlage stellt der Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 (Bundesgesetzblatt Nr. 152/1955) dar. Maßgebend für die Wiedergutmachung ist der Artikel 26. Er lautet:
"Soweit solche Maßnahmen noch nicht getroffen worden sind, verpflichtet sich Österreich in allen Fällen, in denen Vermögenschaften, gesetzliche Rechte oder Interessen in Österreich seit dem 13. März 1938 wegen der rassischen Abstammung oder der Religion des Eigentümers Gegenstand gewaltsamer Übertragung oder von Maßnahmen der Sequestrierung, Konfiskation oder Kontrolle gewesen sind, das angeführte Vermögen zurückzugeben und diese gesetzlichen Rechte und Interessen mit allem Zubehör wiederherzustellen. Wo eine Rückgabe oder Wiederherstellung nicht möglich ist, wird für auf Grund solcher Maßnahmen erlittene Verluste eine Entschädigung in einem Ausmaße gewährt, wie sie bei Kriegsschäden österreichischen Staatsangehörigen jetzt oder späterhin generell gegeben wird."
Kurz nach Inkrafttreten des Staatsvertrages erging 1956 das Gesetz, durch welches der "Fonds zur Hilfeleistung an politisch Verfolgte, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland haben (Hilfsfonds)" errichtet. Es ist dies das Bundesgesetzblatt Nr. 25/1956. Dieses war kein Entschädigungsgesetz, sondern eine Hilfsmaßnahme auf gesetzlicher Basis, ohne daß jedoch die wirtschaftliche Lage des Empfängers zu prüfen war. Die Ergänzung zum Hilfsfondsgesetz erfolgte 1962 (Bundesgesetzblatt Nr. 178/1962 vom 13. Juni 1962). Durch dieses wurde für Wiedergutmachungszahlungen an Opfer der Nationalsozialisten der Fonds zur Hilfeleistung an politisch Verfolgte, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland haben (der sogenannte "Alte Hilfsfonds") errichtet. Dem Fonds wurden Bundesmittel in der Höhe von 550 Millionen Schilling gewidmet.
Mit Bundesgesetz vom 13. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt Nr. 178/1962) wurden dem "Neuen Hilfsfonds" zusätzlich 600 Millionen Schilling gewidmet.
Mit Bundesgesetz vom 13. Dezember 1976 (Bundegesetzblatt Nr. 714/1976) wurde der Fonds mit 440 Millionen Schilling aufgestockt. Legitimiert zur Antragsstellung waren Bedürftige und in- und ausländische ehemalige österreichische Opfer des Nationalsozialismus. Der Hilfsfonds wurde nach Verwendung aller seiner Mittel mit der Verfügung des Bundesministeriums für Finanzen vom 5. Mai 1982 (BMfF, Zl. 64 1201/1-I/6/82) aufgelöst.
Der sogenannte "Abgeltungsfonds" wurde mit Bundesgesetz vom 22. März 1961 (Bundesgesetzblatt Nr. 100/1961) errichtet. Aufgrund dessen wurde das Bundesministerium für Finanzen ermächtigt, dem Fonds 155.220.000 Schilling für Zuwendungen an Personen zur Verfügung zu stellen, die zwischen dem 13. März 1938 und dem 8. Mai 1945 wegen rassischer Abstammung oder Religion bzw. im Zuge anderer nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen bestimmte Vermögensverluste erlitten hatten bzw. zur Entrichtung diskriminierender Abgaben (Reichsfluchtsteuer, Judenvermögensabgabe) verhalten worden waren. Der Abgeltungsfonds wurde nach Aufzehrung seiner Mittel mit der Verfügung des Bundesministeriums für Finanzen vom 25. September 1974 (AdR, BMfF/AR, Zl. 555/10-17b/1974) aufgelöst.
Durch das Auffangorganisationsgesetz vom 13. März 1957 (Bundesgesetzblatt Nr. 73/1957) und fünf weitere Novellen wurden die Sammelsstellen "A" und "B" errichtet. Der Sammelstelle "A" wurden alle Ansprüche aus Vermögenschaften, gesetzlichen Rechten und Interessen im Sinne des Artikels 26 § 2 des Staatsvertrages übertragen, die Personen zustanden, die am 31. Dezember 1937 der israelitischen Kultusgemeinde angehörten.
In der Sammelstelle "B" wurden die übrigen diskriminierten Gruppen (Zigeuner und dergleichen) zusammengefaßt. Nach der Verteilung der Gesamtmittel wurden beide Sammelstellen mittels Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen (AdR, BMfF/VS, Zl. 6017/5-36/1972) aufgelöst.
Archivierungsgeschichte:Der Hilfsfonds wurde zunächst durch das Bundesministerium für Finanzen verwaltet, bevor er im März 1981 durch das Allgemeine Verwaltungsarchiv übernommen wurde.
Am 9. Oktober 1987 wurden die Bestände durch Mitarbeiter des Archivs der Republik besichtigt und wenig später in die im Archiv der Republik in Gebrauch stehenden Aktenkartons gelegt und von der Karl-Schweighofer-Gasse in das neue Amtsgebäude transferiert, wo sie seither durch die Mitarbeiter der Bestandsgruppe "Finanzen" verwaltet werden.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Alter Hilfsfonds; Abgeltungsfonds; Sammelstelle A; Sammelstelle B; Neuer Hilfsfonds I; Neuer Hilfsfonds II
Ordnung und Klassifikation:Die ersten 768 Kartons sind dem Alten Hilfsfonds gewidmet. Danach folgen die diversen Abteilungen der Sammelstellen, der Abgeltungsfonds und die beiden Gruppen des Neuen Hilfsfonds. Die Erschließung des Archivgutes, welches in der Form der laufenden Aktenzählung abgelegt ist, erfolgt durch 13 Laufmeter Karteien.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) und der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung für die Forschung unter besonderer Berücksichtigung des Daten- und Personenschutzes zugänglich.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Alphabetische Karteien für alle Abteilungen des Bestandes (online verfügbar unter www.findbuch.at)

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Maßnahmen der Republik Österreich zugunsten bestimmter politisch, religiös oder abstammungsmäßig Verfolgter seit 1945. Hrsg. v. Bundespressedienst. Wien: 1988
Website:Findbuch für Opfer des Nationalsozialismus

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Die Bestände, die keinen Skartierungen ausgesetzt waren, stellen eine bedeutende Quelle für die personenbezogene Forschung dar, zumal sich in den Akten teilweise authentische Erlebnisberichte aus den verschiedenen nationalsozialisischen Konzentrationslagern befinden.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2012
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5804
 

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