Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/FHKA SUS Urkunden 1317.08.11 |
Titel: | Dietmar und Ulrich von Greiffenvels und Dietmars Gattin Aleiz, denen Chunrat von Oufenstain Burg, Haus und Turm zu Greifenfels, die er in seiner Gewalt hatte, wieder übergeben hat, geloben, dass sie ihm und seinen Kindern 15 Jahre hindurch mit Burg, Haus- und Turm Greifenfels gewärtig sein wollen |
Entstehungszeitraum: | 11.08.1317 |
Frühere Signaturen: | M 17 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Dietmar und Ulrich von Greiffenfels und Dietmars Gattin Aleiz, denen Chunrat von Oufenstain Burg, Haus und Turm zu Greifenfels, die er in seiner Gewalt hatte, wieder eingeantwortet hat, geloben, dass sie nie wider das Land Kärnten handeln, dass sie ihm und seinen Kindern 15 Jahre hindurch mit Burg, Haus- und Turm Greifenfels gewärtig sein wollen gegen jedermann, ausgenommen gegen Heinrich König von Böhmen und Herzog von Kärnten, dass sie Greiffenvels ohne Zustimmung des Aufensteiners nicht verkaufen und im Falle des Verkaufes ihm das Vorkaufsrecht einräumen werden und erklären die unter dem Siegel König Heinrichs ausgestellte Urkunde, gemäss welcher die derzeitigen drei Inhaben von Greiffenvels ihren Anteil nur den beiden anderen zu kaufen geben sollen, für nichtig und kraftlos; endlich geloben Aleiz, Gattin Dietmars, und Willebirch, Gattin Ulrichs von Greiffenvels, alles Versprochene zu halten. |
Umfang/Format: | 205 x 360 mm |
Siegel: | 3 Siegel, 5 fehlen |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
Reproduktionsbestimmungen: | Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz), in der jeweils gültigen Form, können Urkunden nur ohne Blitzlicht fotografiert oder gescannt werden |
Zugangsbestimmungen: | Die Urkunde ist frei zugänglich, gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1347 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1713216 |
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