AT-OeStA/FHKA Präs FM Finanzministerium - Präsidium, Hauptreihe, 1814-1918 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA Präs FM
Titel:Finanzministerium - Präsidium, Hauptreihe
Entstehungszeitraum:1814 - 1918
Stufe:Teilbestand

Angaben zum Umfang

Anzahl:5200
Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:k.k. Finanzministerium
Verwaltungsgeschichte:Die definitive Errichtung des Finanzministeriums und die Regelung des Verhältnisses zwischen diesem und der Allgemeinen Hofkammer erfolgte mit a.h. Entschließung vom 30. April 1816, die Reihe beginnt mit eigener Nummerierung und den Bezeichnungen "M" für "Ministerium", "F.M." für "Finanzministerium" schon mit September 1814.
Als mit a.h. Entschließung vom 29. Mai 1829 das FM aufgelöst wurde, gingen dessen Geschäfte an den neben dem Kameral-, Gefällen-, Kommerz- und Montan-Senat neu errichteten "Finanz-Senat" über.
Der "Finanz-Senat" wurde schon mit a.h. Entschließung vom 28. November 1830 wieder aufgelassen und dessen Agenden dem Präsidialbüro der Allgemeinen Hofkammer überwiesen. Am 17. März 1848 wurde die allgemeinen Hofkammer aufgehoben, vollständig wurde die Wirksamkeit der allgemeinen Hofkammer erst am 19. Mai 1848 eingestellt, zugleich mit der definitiven Organisierung des Finanzministeriums.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:In inhaltlicher Beziehung umfassen diese Akten alle Zweige der Finanzverwaltung, besonders aber die sogenannten "höheren Finanzgegenstände", die Finanzgesetzgebung und die oberste Zentralaufsicht der Staatshaushaltung, welche schon im Jahre 1814 von den Geschäften der kurrenten Finanzverwaltung getrennt wurden. Eine strenge Scheidung dieser Gebiete ist nicht möglich und wurde tatsächlich auch zu verschiedenen Zeiten verschieden aufgefasst.
Besonders umfangreich sind die im Präsidialwege behandelten Gegenstände aus den Jahren 1848 - 1857, worauf durch die Referatseinteilung vom 1. April 1857 (Zl. 26.058/FM ex 1856) "die allzu große Anzahl der bisher der Präsidialbehandlung vorbehaltenen Gegenstände vermindert" wurde. Auch die in Folge um mehr als die Hälfte reduzierten Präsidialgeschäftsstücke weisen in inhaltlicher Beziehung keine prinzipielle Einschränkung auf, was auch durch die späteren Änderungen in der Geschäftseinteilung nicht herbeigeführt wurde, da alle wichtigeren Verhandlungen ganz oder teilweise der Präsidialbehandlung zugeführt wurden.
Mit 1. Juli 1899 wurde der Aufgabenbereich des Präsidiums noch einmal verkleinert durch die Übertragung der Agenden der Departements 1 A, 1 B, II, III, XIII A, XIII B und XIV an die allgemeinen Sektionen, und damit auch an die allgemeine Registratur.
Die Akten der Präsidialabteilung umfassen die Jahre 1814-1918 in folgende Serien:
1) Die Akten des Finanzministeriums aus den Jahren 1814-1829. Obwohl die definitive Errichtung des FM und die Regelung des Verhältnisses zwischen diesem und der Allgemeinen Hofkammer erst mit a.h. Entschl. vom 30. April 1816 erfolgte, beginnt die Reihe dieser Akten mit eigener Nummerierung und den Bezeichnungen -/M ("Ministerium"), -/F.M. ("Finanzministerium") schon mit September 1814. Die Bezeichnung -/M wurde im Wesentlichen bis 1823 beibehalten, -/F.M. von 1824-1829. Die Geschäftsabteilungen sind gelegentlich durch die römischen Ziffern I. - IV., die systemisierte V. (italienische) Abteilung wurde niemals aktiviert, angegeben
2) Als mit a.h. Entschl. vom 29. Mai 1829 das FM aufgelöst wurde, gingen dessen Geschäfte an den neben dem Kameral-, Gefällen-, Kommerz- und Montan-Senat neu errichteten "Finanz-Senat" über und führen diese Akten nun die Bezeichnung -/F.S. mit Beifügung der Geschäftsabteilung (I.-V.), in welcher sie ihre Erledigung fanden.
3) Der "Finanz-Senat" wurde schon mit a.h. Entschl. vom 28. November 1830 wieder aufgelassen und dessen Agenden dem Präsidialbüro der Allgemeinen Hofkammer überwiesen. Die Akten tragen von diesem Zeitpunkt an die Bezeichnung -/P.P. bis zum 17. März 1848, dem Zeitpunkte der Auflösung der allgemeinen Hofkammer (vollständig wurde die Wirksamkeit der allgemeinen Hofkammer am 19. Mai 1848 eingestellt, zugleich mit der definitiven Organisierung des Finanzministeriums .
4) Von der Errichtung des FM mit 17. März 1848 tragen die Präsidialakten auch eine neue Nummerierung, sodass die Aktenzahl 1- ex 1848 zweimal erscheinen. Im Übrigen beginnt mit jedem Jahr einen neue Nummerierung mit Ausnahme des Jahres 1856 und 1857, wo in Folge durchgreifender Änderungen in der Referatseinteilung die neue Nummerierung erst mit 1. April 1857 beginnt.
Ab der Gründung des Finanzministerium 1848 tragen die Präsidialakten wieder das charakteristische Kürzel /F.M. ("Finanzministerium").
Ordnung und Klassifikation:Die Hauptbestände der Präsidalabteilung sind von 1814 - 1857 jahrgangsweise nach fortlaufenden Nummern geordnet, ab dem Jahrgang 1858 bis 1905 nach Materien gesondert, wobei sich die Signaturen jeweils für die Perioden von 1858 - 1867, 1868 – 1872, 1873 – 1874 und von 1875 – 1905 unterscheiden.
Für den Zeitraum 1906 – 1918 sind die Akten wiederum jahrgangsweise nummerisch abgelegt.
Von der Errichtung des FM (17.3.1848) angefangen tragen die Präsidialakten die Bezeichnung /F.M.
Es beginnt mit diesem Zeitpunkt auch eine neue Numerierung, sodass die Aktenzahlen 1- ex 1848 zweimal erscheinen. Im übrigen beginnt mit jedem Jahr eine neue Numerierung mit Ausnahme des Jahres 1856 und 1857, wo in Folge durchgreifender Änderungen in der Referatseinteilung die neue Numerierung erst mit 1. April 1857 beginnt.
Eine Ausnahme bilden die das Berg- und Salinenwesen betreffenden Präsidialakten, welche mit der Bezeichnung „Sektion V“ (Montansektion) von 1857-1859 und als „Montan-Akten“ von 1860-1872 von den übrigen Präsidialakten geschieden sind.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist frei zugänglich, gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung.
Reproduktionsbestimmungen:Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz), in der jeweils gültigen Form.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Rund 850 Stück Indizes und Protokolle, Nummernbücher, Resolutionsbücher und Fremdzahlenbücher, etc.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Die Akten betreffend das Eisenbahnwesen und das im Jahre 1843 eingesetzte Baukomitee für Hof- und allgemeine Bauangelegenheiten sind im Jahre 1848 an das Ministerium für öffentliche Arbeiten (vgl. Zl. 2 367/P.P. ex 1843 und Zl. 1.608/FM ex 1848) und nach dessen Auflösung im selben Jahr an das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten übergegangen.
Die das Eisenbahnwesen betreffenden Akten mit Protokollen und Indizes 1842-1848 "E.P." sind im Jahre 1897 an das Eisenbahnministerium abgegeben worden und befinden sich im Allgemeinen Verwaltungsarchiv, während die Akten des Baukomitees als verschollen gelten.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1948
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1875
 

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