AT-OeStA/FHKA AHK SB GB Gedenkbücher, 1498 - 1762 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA AHK SB GB
Titel:Gedenkbücher
Entstehungszeitraum:1498 - 1762
Entstehungszeitraum, Anm.:1498-1750 (1762)
Stufe:Teilbestand

Angaben zum Umfang

Anzahl:518
Archivalienart:Buch

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Hofkammer
Archivierungsgeschichte:Die „Gedenkbücher führen ihren Namen zu Unrecht; denn dieser Terminus wurde im 16. Jahrhundert den Protokollen der Hofkammer beigelegt und erst später absichtlich oder missverständlich auf die heute so bezeichneten Bücher übertragen. Die 518 Bände umfassende Reihe fügt in ihrem inneren Wesen recht verschiedene Elemente zu einer äußeren Einheit zusammen. So ist der aus der Zeit Maximilians I. stammende Bestand die allerdings stark fragmentierte Originalbuchhaltung der Hofkammer, wogegen die mit dem Herrschaftsantritt Ferdinands I. einsetzenden Serien sich als reine Kopialbücher, und zwar nicht nur der Hofkammer, sondern auch der niederösterreichischen Kammer darstellen. Zwischen und in diese beiden Gruppen eingeschoben und auch der Maximilianeischen vorangestellt finden sich mehrfach aus bestimmten Ursachen und für bestimmte zwecke angelegte Bände, die aus rein äußerlichen Gründen in die "Gedenkbücher" eingereiht wurden.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Bestand "Gedenkbücher" läßt sich in zwei sehr unterschiedlich große Gruppen teilen, von denen die zweite wiederum aus terrritorial gegliederten Reihen besteht, die jeweils bei der Reihe selbst beschrieben werden.
I. Die „Gedenkbücher“ der Epoche Maximilians I.
Die Reihe der der originalen Hofkammerbuchhaltung der Zeit Maximilians I. angehörenden Bände umfasst die Nummer 4-17 und die Zeit von 13.02.1498 bis 05.05.1510. Aus diesen Büchern lässt sich unschwer das komplizierte Buchhaltungssystem des Casius Hackeney (13.02.1498-31.08.1503) und seines Nachfolgers Jakob Villinger (01.09.1503-Ende 01.1514) wiederherstellen. Inhaltlich bilden die Eintragungen – sie schwanken je nach der Art des Buches in ihrer äußeren Form und Mitteilsamkeit von knappen Regesten bis zu der den vollen Wortlaut wiedergebenden Abschrift – eine nahezu vollkommen geschlossenen Einheit: alle hier verzeichneten Angelegenheiten berühren direkt oder indirekt die Finanzen des Königs. Einnahmen und Ausgaben, Verweisung von Gläubigern, Zahlungsbefehle an Beamte, Verkäufe, Darlehensverhandlungen, Vergleiche mit Gläubigern, Schenkungen, Besoldungssachen – alles wurde hier verzeichnet.
Im Gegensatz zu diesen eine organische Einheit darstellenden Büchern stehen die restlichen sechs aus Maximilianeischer Zeit stammenden Bände 1, 2a, 2b, 3a, 3b und 18. Es sind durchwegs Kopialbücher.
II. Die spätere Reihe (1521-1750/1762)
Die Reihe der späteren „Gedenkbücher“ umfasst die Nummern 19-518 und die Zeit vom Regierungsantritt Ferdinands i. bis zur großen Haugwitzischen Reform des Jahres 1749, eine Grenze, die nur von der ungarische Serie, die bis 1762 reicht, überschritten wird. Diese späteren Bücher, durchwegs Kopialbücher, haben mit der laufenden Buchhaltung keinen Zusammenhang mehr, sondern sind zu reinen Kanzlei- und Registratursbehelfen geworden. Allerdings bleiben die Finanzen des Landesfürsten nach wie vor der durchaus herrschende Sachinhalt aller dieser Bücher. Die 500 Bände zählende Reihe der Jahre 1521-1750 (1762) gliedert sich nach territorialen Gesichtspunkten in eine (nieder)österreichische (Österreich ob und unter der Enns), eine oberösterreichische (Tirol und die Vorlande), eine innerösterreichische (Steiermark, Kärnten, Krain und Görz), eine böhmische (Böhmen, Mähren und Schlesien), eine ungarische Gruppe und eine Serie der "Reichsgedenkbücher".
Ordnung und Klassifikation:Die Bände sind in fünf Reihen aufgeteilt und innerhalb derer chronologisch geordnet

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist frei zugänglich, gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung. Aus konservatorischen Gründen werden Mikrofilme zur Verfügung gestellt.
Reproduktionsbestimmungen:Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz)
Sprache:Deutsch, Latein, Ungarisch
Findhilfsmittel:Die Gedenkbücher, die, wie aus dem Gesagten hervorgeht, eine nahezu unerschöpfliche Quelle darstellen, sind, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, bandweise indiziert und somit der Benützung bequem zugänglich.

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:- Hofkammerarchiv, Bestände "Hoffinanz", "Niederösterreichische Kammer" und "Hofzahlamtsbücher".
- Haus-, Hof- und Staatsarchiv, eine Reihe von 26 Bänden mit auszugsweisen Abschriften der "Gedenkbücher" betreffend die innerösterreichische Ländergruppe für den Zeitraum von 1530 bis 1564, von denen allerdings die meisten dauernd an das steiermärkische Landesregierungsarchiv entlehnt sind.
- Landesarchiv Tirol, 18 Bände sogenannter "Hofkammerbücher" für den Zeitraum von 1527 bis 1566, welche innerlich und äußerlich durchaus den "Gedenkbüchern" entsprechen.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Thomas Knoz, Die Gedenkbücher der Kaiserlichen Hofkammer im 17. und 18. Jahrhundert. In: Josef Pauser, Martin Scheutz, Thomas Winkelbauer (Hrsg.), Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahrhundert). Ein exemplarisches Handbuch (MIÖG 44). München 2004, S. 153-161.
Friedrich Walter, Die sogenannten Gedenkbücher des Wiener Hofkammerarchivs. Archivalische Zeitschrift 42/43 (1934), S. 137-158.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1792
Erforderliche Bewilligung:Beschränkter Zugang (kons. od. tech. Gründe)
Physische Benützbarkeit:Erschwert möglich
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1974
 

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