AT-OeStA/FHKA SUS HKZAB Hof- und Kameralzahlamtsbücher, 1542 - 1825 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS HKZAB
Titel:Hof- und Kameralzahlamtsbücher
Entstehungszeitraum:1542 - 1825
Entstehungszeitraum, Anm.:1542-1714, 1715-1825
Stufe:Teilbestand
Frühere Signaturen:Fonds Nr. 76

Angaben zum Umfang

Anzahl:656
Archivalienart:Buch

Angaben zum Kontext

Archivierungsgeschichte:Im Jahre 1859 machte sich ein Forscher namens Dr. Josef Bacher daran, eine Geschichte der Wiener Hoftheater zu verfassen und suchte für seine Arbeit verlässliche Quellen. Mit der Auskunft im Hofkammerarchiv, dass keine Belege vorhanden wären, gab er sich nicht zufrieden, sondern suchte auf eigene Faust weiter. Das Hofkammerarchiv hatte damals von der Kameralhauptbuchhaltung die restlichen Bestände des 80 Jahre zuvor aufgelösten Vizedomamtes übernommen. Bacher forschte dort nach und wurde tatsächlich fündig. In den Kellern der genannten Buchhaltung fand er ein wahres El Dorado von Archivalien. Zuerst die von ihm gesuchten Hofzahlamtsbücher der Jahre 1543 bis 1715 und die Gedenkbücher der Jahre 1498 bis 1580; danach noch die Fortsetzungsreihen: die Bücher über die Hofstäbe 1717 bis 1817 und die General-Assignationsbücher der Jahre 1718 bis 1782. Auf Befehl des Finanzministers kamen diese Bücher 1860 ins Hofkammerarchiv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Es gibt im Hofkammerarchiv 656 sogenannte Hof- und Kameralzahlamtsbücher, die eine Quelle ganz besonderer Art darstellen. In diesen Büchern wurde vermerkt, was das Kaiserhaus für seinen Hof, seine Beamten, für Repräsentation, Kunst, Kultur und Unterhaltung ausgegeben hat. Dabei wurde jedem Geldempfänger, sei er nun oberster Kanzler, Maler, Dichter, Musiker oder letzter Amtsdieners-gehilfe, in geradezu demokratischer Weise gleicher Raum gewidmet. Die Bücher sind eine Fundgrube für die Geschichte der Kunst und des Kunstgewerbes, eine wertvolle Ergänzung zur Geschichte der Behörden, der Außenpolitik,der Lebensgeschichte der Diener von Hof und Staat. Es handelt sich hier um Bücher, die vorwiegend die Einnahmen und Ausgaben für das Aulicum et Civile, also den zivilen Teil der Hof- und Staatsfinanzen belegen. Nicht oder nur in sehr geringem Umfang werden die Ausgaben für dasKriegswesen und das Staatsschuldenwesen belegt. Stets aber geht es um die Finanzen des Hofes und der Zentralbehörden, während die einzelnen Länder, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht behandelt werden. Unter der traditionellen Bezeichnung Hof- und Kameralzahlamtsbücher verbergen sich in Wahrheit nicht zwei, sondern zumindest sechs verschiedene Gruppen von Büchern: An der Spitze stehen die Hofzahlamtsbücher, die mit 157 Bänden den gewichtigsten Teil der Sammlung darstellen. Der Leiter des Hofzahlamtes war der Hofzahlmeister, der dem Oberstkämmerer unterstand und somit ein Hofamt bekleidete. Vom Jahr 1542 bis zum Jahr 1714 legt der Hofzahlmeister hier Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben seines Amtes. Die Einkünfte stammen zum überwiegenden Teil aus dem kameralen Bereich, aber auch Türkensteuern, Anleihen und andere Einnahmen werden genannt; die Ausgaben umfassen die Kosten der kaiserlichen Hofhaltung, der Besoldungen für den Hofstaat und für viele Jahre hindurch auch die Besoldungen der zentralen Behörden. Eine wertvolle Ergänzung dieser Bücher bietet der Faszikel W61/A/37 der Niederösterreichischen Herrschaftsakten, der Akten des Hofzahlamtes aus den Jahren 1528-1642 enthält. Das Pendant zum Hofzahlamt war das Kriegszahlamt, das für die Gebahrung des militärischen Bereichs zuständig war. Hier hat sich leider nur ein einziges Buch, nämlich die Abrechnung des Kriegszahlmeisters über das Militärjahr 1622, erhalten. Eine weitere Gruppe von Rechnungsbüchern stellen die Geheimen Kammerzahlamtsbücher dar. Beim Zahlamt der Geheimen Kammer handelte es sich um eine Kasse, aus der die „privaten“ Geldbedürfnisse des Herrschers befriedigt wurden. Diese Kasse wurde mit verschiedenen, meist sehr sicheren Fonds, in späterer Zeit auch mit dem kaiserlichen Privatvermögen, dotiert; verwaltet wurde sie von einem Vertrauensmann des Herrschers, der, wenn es nicht gerade der Obersthofmeister persönlich war, dem Oberstkämmerer unterstand. Aus dieser kaiserlichen „Privatkassa“ flossen viele Gelder für künstlerische Zwecke, besonders in der Zeit von Joseph I. bis Maria Theresia. Von Leopold I., Joseph I., Maria Thersia, Joseph II., Leopold II. und Franz II. haben sich Geheime Kammerzahlamtsbücher erhalten, wobei sich die Bücher der drei letztgenannten Herrscher im Haus-,Hof- und Staatsarchiv befinden. Die Bücher belegen die „Ausagaben zu höchst eigenen Handen“, also Gelder, die der Herrscher persönlich, z.B. am Spieltisch, als Almosen oder als Pension für verdiente Personen, ausgab. Ferner werden die „Extraausgaben“ für Juweliere, Maler, Büchsenmacher etc. belegt. Maria Theresia übernahm es, auch die „Kostgelder“ (Stipendien für Zöglinge des Theresianums, der Militärakademie, Knaben- und
Mädchenkonvikte in der gesamten Monarchie, Sternkreuzorden) und die Auslagen des Hofbauamts mit der Malerakademie aus ihrer Geheimen Kammer zu bezahlen. Eng verwandt mit den Geheimen Kammerzahlamtsbüchern sind die Rechnungsbücher der Mitglieder der kaiserlichen Familie, die, wenn sie eine eigene Hofhaltung hatten, ebenfalls über die Ausgaben und Einnahmen ihre Hofes Bücher anlegen ließen.
Erhalten haben sich solche Bücher von Erzherzog Leopold Wilhelm (Bruder Ferdinands III.), Kaiserin Eleonore (Gattin Leopolds I.), Erzherzogin Maria Elisabeth (Tochter Leopolds I.)und der Kaiserin Elisabeth Christine (Mutter Maria Theresias). Die Bücher von Elisabeth Christine sind besonders interessant, denn hier haben sich noch die Quittungen der einzelnen Lieferanten erhalten. Da diese oft sehr ausführlich sind, kann man im Detail erfahren, was für Anschaffungen für die allerhöchste Garderobe getätigt wurden, was die Kleidung der Hofzwerge kostete, wie oft der kleinere Hofmohr ein Klistier benötigte, etc. Die Kameralzahlamtsbücher schließlich stellen die fünfte Hauptgruppe von Büchern dar. In 221 Bänden behandeln sie den Zeitraum von 1715-1762. Die Errichtung des Kameralzahlamts steht in enger Verbindung zu jener der Bankalität durch Kaiser Karl VI. und zu dem Bestreben, zivile und militärische Einnahmen und Ausgaben von einander strikt zu trennen. Der militärische Aufwand sollte ja durch die Kontribution, der zivile durch das Kamerale gedeckt werden. Die zentrale Verwaltung der Kameraleinkünfte oblag der Hofkammer, das zivile Kassenwesen dem Kameralzahlamt. Der Kameral-zahlmeister unterstand zunächst der Bankalität und nach deren Aufhebung schließlich der Hofkammer, er war also nicht mehr Inhaber eines Hofamtes. Inhaltlich ist das Kameralzahlamt zunächst als Fortsetzung des Hofzahlamtes zu betrachten, wobei aber nunmehr nur rein zivile Ausgaben und nur rein kamerale Einkünfte vorkommen. Die Reform von 1749 ging auch am Kameralzahlamt nicht spurlos vorüber: Für jeden der drei Sachbereiche - Bot-und Gesandtschaften, Hofstäbe und Dicasteria, Extraordinari Auslagen - wird eine eigene Kassa mit eigenen Fonds zur Bestreitung der Auslagen geschaffen. Der Zahlmeister der Bot- und Gesandtschaftskassen bestreitet alle Aufwendungen für den auswärtigen Dienst (Gesandte, Botschaftshäuser, Kuriere, Friedenskongresse etc.). Der Zahlmeister der zweiten Kasse übernimmt die Besoldung der Hofstäbe (Obersthofmeisteramt, Oberstkämmereramt, Musik, Garden etc.) und der zentralen Behörden (Reichshofrat, Hofkammer etc.). Die Extraordinari-Kassa schließlich ist für Livreen, Dienstreisen, Bibliotheken etc. zuständig. Daneben gibt es zahlreiche Unterkassen für bestimmte Sachbereiche, wie Pensionskassa, Almosenkassa, Depositenkassa, Konvertitenkassa und Hofzahlamt. Letzteres ist eine Unterkassa der Hof- und Dicasterienkasse und hat nichts mit dem großen alten Hofzahlamt von vor 1714 gemein. Als sechste Hauptgruppe schließlich wären die Kontobücher der Hofbuchhaltung zu erwähnen. Das sind nun wirklich keine Zahlamtsbücher mehr, sondern, wie schon der Name ausdrückt, Rechnungsbücher der Buchhaltung. Trotzdem wurden sie stets zu den Zahlamtsbüchern gerechnet, wohl wegen der Gleichartigkeit der behandelten Materie. Die Zahlmeister der einzelnen Kassen mussten einerseits über ihre Auszahlungen instruiert und ihre Gebarung andererseits kontrolliert werden. Zu diesen Zwecken legte die Hofbuchhaltung Kontobücher an, von denen sich vier Reihen von Büchern erhalten haben. Die Kontobücher der Hofstäbe, Hoferfordernisse und Besoldungen behandeln den Zeitraum 1715-1828, die
Assignationsbücher (Zahlungsanweisungen) die Jahre 1718-1787 und schließlich die Kontobücher der Bot- und Gesandtschaften die Jahre 1717-1790 (HS 719/1-10). Diese Bücher sind eine willkommene Ergänzung zu den oft nicht mehr vollständig erhaltenen Kameralzahlamtsbüchern.
Neben dem Geheimen Kammerzahlamt, das immer mehr den Charakter einer Haupthofkassa annahm, gab es eine Reihe von Geheimen Sonderkassen, wie Krönungskassen, Kabinettskassen etc., die aus gegebenem Anlass oder auf besonderen Wunsch eines Herrschers ins Leben gerufen wurden.
Die wenigen Bücher, die sich von diesen Sonderkassen erhalten haben, befinden sich in der Handschriftensammlung des Hofkammerarchivs. Obwohl es im strengsten Wortsinn keine Zahlamtsbücher sind, werden sie doch in dieser Darstellung mitangeführt, weil sie für die Erforschung der zentralen Einnahmen und Ausgaben von gleichen historischen Interesse sind, wie die Zahlamtsbücher. Daneben gibt es noch eine Reihe von Sonderkassen, die mit dem Kameralzahlamt in mehr oder weniger enger Verbindung stehen. Von diesen seien hier nur die Kassabücher über den Karlskirchenbau und die Theatralkassen erwähnt. Erstere geben in zwölf Büchern eine detaillierte Aufstellung aller Ausgaben (künstlerische Entwürfe und Besoldungen ebenso wie Ziegel- und Sandabrechnungen) für den Bau dieser Votivkirche. Letztere berichten über Einnahmen und Ausgaben der Hoftheater (Kärntnertortheater, Theater nächst der Burg, Musikakademie). Die Bücher der Theatralkassa berichten, was für Stücke gegeben wurden, was sie einspielten, wer Logen vorbestellte und was die Schauspieler, Sänger, Komponisten und Dichter an Besoldung erhielten. Das Hofzahlamt, das 1714 aufgelöst wurde und seine Nachfolgeinstitution, das (Universal-) Kammerzahlamt war eigentlich eine Hauptzivilgefälls-,-verlags- und -zahlungskasse, ebenso wie das Geheime Kammerzahlamt eigentlich eine Haupthofkassa war. In dieser Funktion sind alle drei als Teil einer Generalkassa zu betrachten und nehmen damit einen beachtlichen Stellenwert in der staatlichen Finanzverwaltung ein: Die Hofkammer besorgte die Verwaltung der Gefälle, die Kassa sorgte für deren Einnahme, Auszahlung und Manipulation, während die verschiedenen Buchhaltungen die Aufgabe der Kontrolle oblag. Die Rechnungslegung der Kassen erfolgte in zwei Schritten: Zuerst kam die Verrechnung nach dem Kameralfuß, d.h., die Abfassung von Journalen, in denen nur die baren Einnahmen und Ausgaben notiert werden, danach erfolgte die Einsendung der Journale an die Buchhaltereien. Abschließend sei noch ein Wort zur Benützung der Bücher gesagt. Die Bücher sind entweder jahresweise (oft Militärjahr, d.h. vom 1. November bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres) oder quartalsweise geführt. Zumeist sind sie mit mehreren Indices („Ausgabs- und Einnahmsrubriken“, Personenindex) versehen, doch fast nie mit einem Sachindex - letzteres ist durch den Charakter der Bücher, die ja die Geldempfänger verzeichnen sollen, bedingt. Die Bücher verzeichnen auch nur die Angehörigen bzw. Geldempfänger der Hof- und Zentralstellen und die Angaben zur Person sind dabei von äußerster Kürze. Die Bände sind oft sehr voluminös und schwer zu handhaben, was die Benützung besonders dann, wenn ein längerer Zeitraum untersucht werden soll, umständlich und beschwerlich macht. Im Folgenden werden nun die einzelnen Reihen der Zahlamtsbücher vorgestellt,wobei auch durch kurze Inhaltsangaben angezeigt werden soll, was für Erkenntnisse der Forscher aus ihnen zu gewinnen hoffen darf. Die Bücher erfuhren noch im vorigen Jahrhundert eine recht unpräzise Einteilung in einerseits
Hofzahlamtsbücher und anderseits Kameralzahlamtsbücher. Obwohl diese alte Einteilung unrichtig ist, musste sie doch im großen und Ganzen beibehalten werden, nicht nur wegen der auf Grund dieser Einteilung erfolgten Numerierung und Aufstellung der Bände, sondern auch wegen der mittlerweile schon sehr zahlreichen Quellenzitate nach dieser alten Einteilung. Eine neue Einteilung der Bücher, die auf ihren tatsächlichen Charakter, also auf Inhalt und produzierende Stelle, Rücksicht nimmt, würde in etwa so auszusehen haben, wie im Inhaltsverzeichnis dargestellt. Diese Neueinteilung wurde auch zur Grundlage des vorliegenden Verzeichnisses genommen.
Ordnung und Klassifikation:Die Bücher in den den zwei Hauptreihen und den diversen Unterserien chronologisch geordnet

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist frei zugänglich, gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung. Aus konservatorischen Gründen werden sofern vorhanden Mikrofilme zur Verfügung gestellt.
Reproduktionsbestimmungen:Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz), in der jeweils gültigen Form.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Repertorium

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:FHKA, Bestand "Österreichische Hoffinanz" sowie Bestand "Niederösterreichische Herrschaftsakten"; FHKA, SUS HS 719
Veröffentlichungen:Christian Sapper, Die Zahlamtsbücher im Hofkammerarchiv (1542-1825), In: MÖStA 35 (1982), S. 404-454; Ders., Die Hof- und Kameralzahlamtsbücher. Wien 1998
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:AT-OeStA/FHKA SUS HS 0719/1 Kontobuch über die Ausgaben für Botschafter und Gesandschaften, Subsistenz- und andere ordinari Gelder, Wechsel-Agio, Ausstaffierungen und Extraspesen, Kuriere, Reit- und Wartgelder, auch extra Reis-, Wart- und Liefergelder, 1718-1723 (Buch)
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1855
Erforderliche Bewilligung:Beschränkter Zugang (kons. od. tech. Gründe)
Physische Benützbarkeit:Erschwert möglich
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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