Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/FHKA SUS FA Urk. A-12 |
Titel: | König Ferdinand I erlässt für die Gewerken zu Großkirchheim auf dem Steinfeld und Vellach in Kärnten neue Bestimmungen für die Berechnung des Wechsels, und zwar differenziert nach Gold- und Silberförderung |
Entstehungszeitraum: | 21.11.1554 |
Frühere Signaturen: | II.10 (blaue Nummer), Nr. 11, Nr. 9 (rote Nummern), fol. 34 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | König Ferdinand I erlässt für die Gewerken zu Großkirchheim auf dem Steinfeld und Vellach in Kärnten, nachdem besonders an den genannten Orten eine Reihe „hochgoldiger Perckhwerch“ entstanden ist, die allerdings nicht mehr an Wechsel (in etwa Punzierungsgebühr) bezahlten als Bergwerke mit minderwertigerem Erz, neue Bestimmungen für die Berechnung des Wechsels, und zwar differenziert nach Gold- und Silberförderung. Der Oberste Bergmeister der niederösterreichischen Lande, Martin Zott, und die Bergrichter wurden mit der Einbringung des Wechsels beauftragt. Dessen Höhe richtete sich nach der auf ärarische Kosten durchzuführenden Analyse des Goldgehaltes des Erzes. Gleichzeitig wurde der Kauf und Verkauf von ungekennzeichnetem Gold oder Silber bei sonstiger Beschlagnahme und Leibstrafe für den Zuwiderhandelnden verboten |
Aussteller: | König Ferdinand I. |
Ort: | Wien |
Umfang/Format: | Originalurkunde auf Papier, fol. 1 - 2, aufgedrucktes, rotes Lacksiegel, „Commissio Domini Regis in Consilio Camerae“, fünf Unterschriften |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2815391 |
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