Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/FHKA SUS FA Urk. A-15 |
Titel: | König Ferdinand I. verordnet den Gewerken von Großkirchheim und Vellach, dass der Wechsel auf die Mark Goldes rückwirkend vom Jahre 1548 an von zwei auf einen Gulden herabgesetzt, die Fron auf das Lot und darunter von den Bruchgängen im Gebirge und in den Halden erlassen und Mautfreiheit für „ alle pergkhwerchdurfften“, nicht aber für Wein, gewährt wird |
Entstehungszeitraum: | 27.08.1551 |
Frühere Signaturen: | II.11 (blaue Nummer), Nr. 14, Nr. 12 (rote Nummern) |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | König Ferdinand I. verordnet und setzt Sigmund Khevenhüller von Aichelberg, Rat und Vizedom in Kärnten, und Georg Singer, Oberster Bergmeister der niederösterreichischen Lande, von seiner Verordnung in Kenntnis. Die Gewerken von Großkirchheim und Vellach hatten im Jahre 1547 bei den niederösterrei-chischen Kammerräten eine Beschwerde gegen den erhöhten Wechsel eingelegt und um Verringerung desselben sowie um Befreiung von der Silberfron aus den alten, verworfenen Bruchgängen und von der Maut auf zum Bergwerksbetrieb nötige Waren angesucht. Kheven-hüller und Aichelberg verfassten dazu ein Gutachten, auf der diese Verordnung beruhte, und wurden nun mit deren Durchführung beauftragt, und zwar: 1. Der Wechsel auf die Mark Goldes wird rückwirkend vom Jahre 1548 an von zwei auf einen Gulden herabgesetzt. 2. Wegen der Wichtigkeit der Silberbergwerke wird den Gewerken die Fron auf das Lot und darunter von den Bruchgängen im Gebirge und in den Halden erlassen, für gefördertes Erz jedoch, „so über das lot stet“, bleibt die Fron aufrecht. 3. Die erbetene Mautfreiheit wird nicht nur für Erz, Frischblei, Unschlitt und Eisen gewährt, sondern auch für „ alle annder pergkhwerchdurfften“, wie Vieh, Fleisch, Brot, Getreide, Käse und Schmalz, nicht aber für Wein, gegen Ausstellung eines Passierscheines zur Verhütung von Schmuggel und besonders der illegalen Ausfuhr von Blei aus Kärnten |
Aussteller: | König Ferdinand I. |
Ort: | Wien |
Umfang/Format: | Originalurkunde auf Papier, fol. 1 - 4, Papiersiegel abgefallen, „Commissio Domini Regis in Consilio Camerae“, fünf Unterschriften |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Auf fol. 4v Adressierung und Präsentationsvermerk vom 10. September 1551 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2815394 |
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