AT-OeStA/FHKA SUS FA Urk. A-20 König Ferdinand I. weist Georg Ulrich von Kinsperg an, die Anordnungen der landesfürstlichen Vergleichskommission zu befolgen, und verbot ihm, künftig die landesfürstliche Hoheit und Lehensgerechtigkeit ohne Beachtung des Rechtsweges anzufechten, 1557.10.09 (Einzelst

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS FA Urk. A-20
Titel:König Ferdinand I. weist Georg Ulrich von Kinsperg an, die Anordnungen der landesfürstlichen Vergleichskommission zu befolgen, und verbot ihm, künftig die landesfürstliche Hoheit und Lehensgerechtigkeit ohne Beachtung des Rechtsweges anzufechten
Entstehungszeitraum:09.10.1557
Frühere Signaturen:II.16 (blaue Nummer); Nr. 16 (rote Nummer); fol. 48 - 49
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:König Ferdinand I. antwortet dem Georg Ulrich von Kinsperg, Domherr zu Bamberg und Würzburg und Vizedom der bambergischen Herrschaften in Wolfsberg (Kärnten) auf seine Eingabe und Beschwerde vom 13. August. Kinsperg hatte im Eigentums- und Lehen-schaftsstreit um den Gopperhof und „Vierzigsten“ den Obersten Bergmeister Georg Singer als Mitglied einer Vergleichskommission als „verdächtlich“ abgelehnt, was Ferdinand entschieden in Abrede stellte. Darüberhinaus stellte er fest, dass dem Bischof zu Bamberg keine besondere Rechtsstellung zukomme, und verbot ihm, künftig die landesfürstliche Hoheit und Lehensgerechtigkeit ohne Beachtung des Rechtsweges anzufechten. Vielmehr solle Kiensperg die Anordnungen der Kommission befolgen, da ansonsten dem Standpunkt seines Kontrahen-ten, des Sigmund Freiherrn zu Herberstein, Neidperg und Buettenhag, Oberster Erbkämmerer und Erbtruchsess in Kärnten, stattgegeben würde
Aussteller:König Ferdinand I.
Ort:Wien
Umfang/Format:Originalurkunde auf Papier, fol. 1 - 2, aufgedrucktes Papiersiegel, „Ad Mandatum Domini Regis proprium“, zwei Unterschriften, darunter eigenhändige Unterschrift Ferdinands
Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:fol. 2v Adresse und Präsentationsvermerk vom 3. November 1557
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2815434
 

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