AT-OeStA/FHKA SUS RA 124.24 Hofkammer an Ferdinand II., er wolle den Reichshofrat anweisen, in Sachen Graf Wolf Ernst von Isenburg contra Hessen-Darmstadt wegen der veralienierten Dreiaichischen Lehengüter das Urteil zu publizieren, weil auf diese Weise der genannte Graf zu seinem Recht und die Ho

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS RA 124.24
Titel:Hofkammer an Ferdinand II., er wolle den Reichshofrat anweisen, in Sachen Graf Wolf Ernst von Isenburg contra Hessen-Darmstadt wegen der veralienierten Dreiaichischen Lehengüter das Urteil zu publizieren, weil auf diese Weise der genannte Graf zu seinem Recht und die Hofkammer zu einer Summe Geldes zwecks Deckung der bevorstehenden Reichstagskosten gelangen würde
Entstehungszeitraum:06.04.1618
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)
Frühere Signaturen:18.474

Angaben zu Inhalt und Struktur

Provenienz:Hoffinanz
Sprache:Deutsch

Angaben zum Umfang

Umfang:Fol. 480-481

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1648
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3297775
 

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