Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/FHKA SUS RA 237.41 |
Titel: | Königliche Entschließung auf das von den Kommissären zu Augsburg dem Dr. Zasius übergebene Memorial: das Jagdrecht auf dem Almanshorn wird Anton Fugger gegen ein Darlehen von 12.000 fl. auf 20 Jahre überlassen, die übrigen 7000 fl. werden ihm Baller (Paller) und Herbst richtig machen; Die Handlung mit Seiter (Seuter) werde nun zu Ende gebracht sein, da der König das Geld aber notwendig brauche, solle Mandlich auf spätere Zeit vertröstet werden; dem Dr. Adolf Octo werden die 4000 fl. auch aus dem württembergischen Geld durch Baller und Herbst bezahlt werden; das Geld der von Fürst und des Blasius von Rhein wird die Ensisheimer Regierung nach Augsburg übermachen; die Handlung der Kommissäre mit Bernhard Rehlinger wegen 20.000 fl. wird approbiert, ebenso der Vorschlag von Baller und Herbst wegen 20.900 fl.; mittlerweile werden der Erzbischof von Köln an Gemeinem Pfennig doch so viel erlegt haben, dass den Herwart die 12.000 fl. bezahlt werden können; nimmt zu gnädigem Gefallen an, dass etliche Parteien mit der Bezahlung ihrer Forderungen warten wollen, bis er zum Reichstag nach Augsburg kommt, sollte dieser sich verzögern, so können die am meisten drängenden Parteien aus den 29.000 fl. befriedigt werden, die von dem württembergischen Geld nach Abzug der Verweisungen übrig bleiben, jedoch so, dass der größte Teil der 29.000 fl. für die Bedürfnisse des Königs aufbewahrt werde; die Kommissäre sollen für einen wichtigen Zweck ehestens ein große Summe aufbringen und den Gläubigern als Sicherstellung das Salzamt zu Aussee mit einem Ertrag von 50.000 fl. jährlich und St. Joachimsthal, das nächste Jahr von Verweisungen frei wird, mit einem jährlichen Ertrag von 24.000 fl. vorschlagen |
Entstehungszeitraum: | 18.05.1554 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
Frühere Signaturen: | 18.555 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Sprache: | Deutsch |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | Fol. 195-198 |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1584 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3825999 |
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