AT-OeStA/FHKA SuS HMA Akten 148.71 Das FM teilt dem HMA mit, dass die Bestimmungen des Gesetzes über die Einführung von Gewerbegerichten auch auf Betriebe anzuwenden sind, die den Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht unterliegen. Der Umstand, dass das HMA in der Gruppeneinteilung der Gewerbe nich

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SuS HMA Akten 148.71
Titel:Das FM teilt dem HMA mit, dass die Bestimmungen des Gesetzes über die Einführung von Gewerbegerichten auch auf Betriebe anzuwenden sind, die den Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht unterliegen. Der Umstand, dass das HMA in der Gruppeneinteilung der Gewerbe nicht genannt ist, fällt nicht ins Gewicht. Die Mitteilung wird im HMA dem Prägsaale als dem Verfasser der Wählerlisten der Arbeiter und Arbeiterinnen zur Kenntnis gebracht mit dem Auftrag, der Ausschreibung der Wahlen in die Gewerbegerichte regste Aufmerksamkeit zu widmen und die erwähnte Wählerliste rechtzeitig der Direktion vorzulegen
Entstehungszeitraum:01.06.1898 - 23.07.1898
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aktenzahl (Nr.) von - bis:HMA Zl. 3769 / 1898
Sprache:Deutsch

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:bearbeitet von Prof. Hubert Emmerig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1928
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3964001
 

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