AT-OeStA/FHKA SuS HMA Akten 95.31 Das Finanzministerium schreibt das Vorgehen bei der Waschgoldeinlösung vor, um den sich ergebenden Nutzen oder Schaden in Evidenz zu halten. Zusätzlich wird angeordnet, dass der Probenschein für die Waschgoldeinlösungspost über 418 Dukaten vom 25. April 1859 zu be

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SuS HMA Akten 95.31
Titel:Das Finanzministerium schreibt das Vorgehen bei der Waschgoldeinlösung vor, um den sich ergebenden Nutzen oder Schaden in Evidenz zu halten. Zusätzlich wird angeordnet, dass der Probenschein für die Waschgoldeinlösungspost über 418 Dukaten vom 25. April 1859 zu berichtigen ist.
Entstehungszeitraum:11.02.1860 - 15.02.1860
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aktenzahl (Nr.) von - bis:HMA Zl. 326 / 1860

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:bearbeitet von Karl Romsy
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1890
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3978389
 

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