AT-OeStA/FHKA SuS HMA Akten 95.43 Das Finanzministerium trägt dem Hauptmünzamt auf, sich zu äußern, ob und in welchem Maße infolge des Aufhörens der Landesgesetzblätter die Beteilung des Hauptmünzamtes und der untergeordneten Ämter und Organe mit dem Reichsgesetzblatt erforderlich ist., 1860.02.26

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SuS HMA Akten 95.43
Titel:Das Finanzministerium trägt dem Hauptmünzamt auf, sich zu äußern, ob und in welchem Maße infolge des Aufhörens der Landesgesetzblätter die Beteilung des Hauptmünzamtes und der untergeordneten Ämter und Organe mit dem Reichsgesetzblatt erforderlich ist.
Entstehungszeitraum:26.02.1860
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aktenzahl (Nr.) von - bis:HMA Zl. 425 / 1860

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:bearbeitet von Karl Romsy
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1890
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3978401
 

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