AT-OeStA/FHKA SuS HMA Akten 95.58 Das Finanzministerium verordnet, dass dem Ansuchen des Mittels der bürgerlichen Gold- und Silberdrahtzieher um Bewilligung zum Fortbezug des Gold- und Silbermaterials aus dem Hauptmünzamt gegen Vergütung in Banknoten keine Folge gegeben werde, weil man sich das zu

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SuS HMA Akten 95.58
Titel:Das Finanzministerium verordnet, dass dem Ansuchen des Mittels der bürgerlichen Gold- und Silberdrahtzieher um Bewilligung zum Fortbezug des Gold- und Silbermaterials aus dem Hauptmünzamt gegen Vergütung in Banknoten keine Folge gegeben werde, weil man sich das zum Geschäftsbetrieb notwendige Gold- und Silbermaterial durch Ankauf bei Privaten selbst verschaffen könne
Entstehungszeitraum:11.04.1859 - 03.04.1860
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aktenzahl (Nr.) von - bis:HMA Zl. 537 / 1860

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:bearbeitet von Karl Romsy
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1890
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3978416
 

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