AT-OeStA/KA ZSt IÖHKR Innerösterreichischer Hofkriegsrat (IÖHKR), 1578 - 1749 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/KA ZSt IÖHKR
Titel:Innerösterreichischer Hofkriegsrat (IÖHKR)
Entstehungszeitraum:1578 - 1749
Entstehungszeitraum, Anm.:Vorakten ab 1566.
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Innerösterreichischer Hofkriegsrat, Militäroberdirektorium (Kanzlei des Militäroberdirektors)
Verwaltungsgeschichte:Im Gefolge der Länderteilung von 1564 wurde auch die bisher einzig von dem 1556 gegründeten Wiener Hofkriegsrat geübte Aufsicht über die einzelnen Sektoren der habsburgischen "Militärgrenze" zum Osmanischen Reich dezentralisiert. Schon 1577 bot Kaiser Rudolf II. seinem Bruder, Erzherzog Karl von Innerösterreich, an, die Administration der von den innerösterreichischen Ländern Steiermark, Kärnten und Krain finanzierten Grenzabschnitte, also der "windischen" oder slawonischen Grenze (mit Zentrum Warasdin) und der "kroatischen Grenze" (mit Zentrum Karlstadt/Karlovac, ab 1579), direkt zu übernehmen. Die förmliche Vollmacht folgte am 25. Februar 1578. Erzherzog Karl war nach der Instruktion nur der Vertreter des Kaisers. In Kriegs- und Grenzsachen unterstand ihm der Banus von Kroatien. In wichtigen und nicht dringlichen Grenzangelegenheiten war weiterhin der Bescheid aus Wien einzuholen. Auch die Bestellung der Grenzobristen für die beiden Grenzabschnitte bedurfte der Abstimmung mit dem Kaiser. Die ungarische Grenze verblieb Kaiser Rudolf als König von Ungarn. Der Wiener und der Grazer Hofkriegsrat hatten "guete correspondenz" zu halten.
1578 übernahm vor diesem Hintergrund eine eigene Verwaltungsbehörde in Graz, der sog. "innerösterreichische Hofkriegsrat" die Betreuung der Innerösterreich überbürdeten Abschnitte, konkret die Oberaufsicht über das Kriegsvolk an der Grenze und die Grenzfestungen. Die Instruktion datiert vom 2. Januar 1578 (Direktiven vom 11. März 1578; weitere Instruktionen 8. Oktober 1593 und 6. April 1675).
Anders als der Wiener Hofkriegsrat war das innerösterreichische Pendant keine rein landesfürstliche Behörde. Vielmehr entsandten die Stände der Steiermark, Kärntens und Krains ihre Vertreter als Räte in das Gremium (zwei Räte aus der Steiermark, je ein Hofkriegsrat aus Kärnten und Krain). Dementsprechend vergab die Behörde auch die wichtigeren Posten in der Grenze selbst (z.B. die Hauptmannschaften) an Landleute, nur die niedrigeren durften von den Grenzobristen selbständig besetzt werden. Über die Rechnungsgebarung führte die Grazer Hofkammer die Aufsicht.
Der innerösterreichische Hofkriegsrat überdauerte, wie auch die übrigen innerösterreichischen Spezialbehörden und -gremien die Zäsur von 1619, als Ferdinand von Innerösterreich als Ferdinand II. Innerösterreich wieder mit Donauösterreich, Böhmen und Ungarn unter einem Szepter vereinigte. In der innerösterreichischen Abteilung der Österreichischen Hofkanzlei bestand eine innerösterreichische Kriegsexpedition, die den Verkehr zwischen dem Grazer Hofkriegsrat und dem Herrscher (der sich ab 1669 auch die Besetzung der wichtigeren Posten vom Grenzhauptmann aufwärts über Vorschlag des Grazer Hofkriegsrates vorbehielt) herstellte. In der Praxis aber war der Hofkriegsrat in der Zeit nach dem Ende der Länderteilung ein beratendes und ausführendes Organ des innerösterreichischen Geheimen Rates, der den Kaiser in Innerösterreich immediate vertrat. 1663 umfaßte der innerösterreichische Hofkriegsrat einen Präsidenten, vier Räte, drei Sekretäre, zwei Registratoren, drei Kanzlisten, einen Buchhalter, einen Adjunkten, zwei Raitdiener, einen Zahlmeister und einen Türhüter.
Am 5. Juni 1705 wurde der innerösterreichische Hofkriegsrat nach scharfer Kritik des Prinzen Eugen aus der Unterordnung unter die Österreichische Hofkanzlei gelöst und dem Wiener Hofkriegsrat unterstellt. Der Widerstand Innerösterreichs konnte erst 1709 gebrochen werden. Der Grazer Hofkriegsrat sank zur innerösterreichischen Kriegsstelle ("in den innerösterreichischen Landen bestellte Kriegsstelle") herab (Eugen von Savoyen war auch das noch zuviel), für die seit 1717 auch kein eigener Präsident mehr bestellt wurde (Instruktion 20. August 1722). Die Kriegsstelle korrespondierte nicht mehr direkt mit dem Kaiser, sondern über den Wiener Hofkriegsrat. Die Kriegsstelle war nur mehr eine Art Bindeglied zwischen Wien, Innerösterreich und den beiden Grenzgeneralaten. Ihr verblieben: die Aufsicht über die Landes- und Grenzbefestigungen, die Erhaltung und Verwaltung der in den Plätzen ihres Bereichs liegenden Hausartillerie, Verwaltung der Bau-, Proviant- und Munitionsgelder, Aufsicht über die in Innerösterreich und den Grenzgeneralaten befindlichen Proviant- und Munitionsmagazinen, Rechnungsprüfung. Bei Besetzung höherer Offiziersstellen und Kommandofunktionen waren von der Kriegsstelle und vom Kaiser Mitwirkungsrechte der innerösterreichischen Stände zu beachten und Landeskinder zu bevorzugen. Ab 1737 unterstand die Warasdiner Grenze nur noch in Artillerie- und Justizsachen der Grazer Stelle, sonst unmittelbar dem Hofkriegsrat zu Wien.
Beim Wiener Hofkriegsrat bestand 1710-1714 ein eigenes Departement für Innerösterreich und die Militärgrenze. Auch der innerösterreichischen Hofkammer entwand man ihre militärischen Restkompetenzen, namentlich die Verwaltung der Zeughäuser. Mit 1. Januar 1744 wurde die Kriegsstelle aufgehoben und in ein Militäroberdirektorium umgewandelt, an dessen Spitze Feldmarschall Herzog Joseph Friedrich von Sachsen-Hildburghausen (1702-1787), zugleich kommandierender General in den innerösterreichischen Landen und in den Militärgrenzen, berufen wurde. Er hatte schon 1736-1737 im Rahmen erster Reformversuche in der Militärgrenze und besonders im Warasdiner Generalat einschlägige Erfahrungen sammeln können. Er plädierte seit damals konsequent für eine Umwandlung der Militärgrenze von einer weitgehend obsolet gewordenen Grenzverteidigungseinrichtung in ein militärisch besser nutzbares Mannschaftsreservoir für das stehende Heer der Habsburgermonarchie insgesamt. Den Einfluß der innerösterreichischen Kriegsstelle und der innerösterreichischen, insbesondere steirischen Stände auf das Grenzgebiet und deren eigennützige Personalpolitik bekämpfte er auf das entschiedenste. 1737 war Hildburghausen noch am Widerstand der Stände (und am Ausbruch des Türkenkrieges) gescheitert, unter Maria Theresia aber wurde die Restrukturierung der Militärgrenze nun nach seinen Grundsätzen endlich durchgeführt, den innerösterreichischen Ständen die Ämterbesetzung in der Militärgrenze endgültig entzogen, schließlich auch die direkte ständische Finanzierung der Grenzabschnitte aufgehoben. Am 16. März 1749 legte Hildburghausen seine Funktionen zurück (HKR 1749 Exp. Juni 389). Ab 1750 amtierte in Graz ein normales Generalkommando.

L i t e r a t u r : Feldzüge des Prinzen Eugen Bd. 1, S. 193 f.; Österreichischer Erbfolgekrieg Bd. 1, S. 321 f.; ÖZV I/1, S. 257-260; Steinwenter, Artur: Die Übernahme der Grenzverteidigung in Kroatien durch den Beherrscher Innerösterreichs (1578). In: Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark 20 (1924), S. 44-49; Thiel, Viktor: Zur Geschichte der innerösterreichischen Kriegsverwaltung im 16. Jahrhunderte. In: Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark 12 (1914), S. 159-170; Thiel, Viktor: Die innerösterreichische Zentralverwaltung. In: AÖG 105 (1916), S. 1-210, hier S. 48-58. und AÖG 111/2 (1930), S. 498-670, hier S. 595-623; Egger, Rainer: Hofkriegsrat und Kriegsministerium als zentrale Verwaltungsbehörden der Militärgrenze. In: MÖStA 43 (1993), S. 74-93. Die Instruktion von 1675 ist bei Firnhaber in: AÖG 30, 165-176 (Beilage 20) irrig als Instruktion für den Wiener Hofkriegsrat abgedruckt.
Archivierungsgeschichte:Das Schriftgut wurde im Jahre 1750 von Graz nach Wien überstellt. Der Bestand gelangte mit der Überlieferung des Wiener Hofkriegsrates aus dem Reichskriegsministerium in das Kriegsarchiv (1889).

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Material insbesondere zur Geschichte der kroatisch-slawonischen Militärgrenze und dem Anteil Innerösterreichs daran.
Bewertung und Kassation:Akten stark skartiert.
Neuzugänge:Nicht zu erwarten.
Ordnung und Klassifikation:Der Bestand kennt keine Teilung in Expedit und Registratur. Die Akten wurden jedoch wie beim Wiener Hofkriegsrat monatsweise numeriert.
Die Indices zu den Protokollen sind auf die beiden ersten Buchstaben des Schlagworts, egal ob Konsonant oder Vokal, alphabetisiert (Graz also unter G-r und nicht unter G-a, Schmidt unter S-c und nicht unter S-i).
Gleichsam als Vorakten beginnt der Bestand mit einem Protokoll und einem Aktenkarton aus der Zeit vor der Gründung der Behörde (ab 1566). 1579-1737 läuft der Bestand mit den Croatica (kroatische Grenze) und den Windica (windische oder slawonische Grenze) in zwei getrennten Reihen. Ab 1738 existiert nur mehr eine Reihe. Für 1738 behandelt Band 118 den Auslauf von Oktober bis Dezember und die asservierten Akten von Januar bis September, Band 119 den Einlauf November-Dezember. 1739-1743 sind Aus- und Einlauf in einem Band, aber monatsweise getrennt eingetragen und numeriert. Die Indices umfassen dabei den ganzen Band. Die Akten werden irrtümlich weiter als Windica bezeichnet.
1592-1595 und wieder 1664-1673 sind neben der Hauptreihe auch Protokolle und Indices für spezielle Feldzugsereignisse vorhanden (Croatica Militaria). Vergleichbares existiert für die Windica 1664-1667.
Mit der Berufung Sachsen-Hildburghausens an die Spitze der innerösterreichischen Militärverwaltung beginnt auch für die Kanzleiführung eine neue Ära, die vor allem durch die Parallelführung zweier verschiedener Registraturen charakterisiert ist, jene des Vizedirektoriums und jene des Oberdirektors, also Sachsen-Hildburghausens selbst. Für 1744, 1745 und 1748 sind die Protokolle und Indices des Vizedirektoriums mit "Repertorium innerösterreichischer Hofkriegsrat" beschrieben. Die Akten sind 1744 und 1745 jahrweise numeriert, 1748 monatsweise. Als "Additamentum Innerösterreichischer Hofkriegsrat" wird die Registratur des Oberdirektors bezeichnet, die Akten sind monatsweise durchgezählt. Für 1746, 1747 und 1749 sind nur mehr die "Additamenta" erhalten. Für den längeren Wienaufenthalt des Prinzen von Sachsen-Hildburghausen im Jahre 1748 besteht ein Band "Additamentum Viennense". Bei der Hinterlegung der Akten wurde die getrennte Registraturführung übrigens nicht berücksichtigt, so daß Stücke mit der gleichen Signatur, aber aus verschiedenen Registraturen im Karton einträchtig zusammenliegen können.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Frei zugänglich.
Reproduktionsbestimmungen:Keine Selbstkopierung im Lesesaal. Geschäftsbücher können nur mikroverfilmt werden.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:AB 296* (altes Verzeichnis). AB 322* faßt die älteren Aufstellungsverzeichnisse von Walter Wagner und das jüngere Kartonverzeichnis von I. Draskovic zusammen.

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Mit der Errichtung des innerösterreichischen Hofkriegsrates gehen die Betreffe zur kroatisch-slawonischen Militärgrenze im Schriftgut des Wiener Hofkriegsrates deutlich zurück, ohne jedoch völlig aus dem Aktenlauf zu verschwinden, so daß auch für die innerösterreichisch verwalteten Grenzbereiche die Protokolle und Akten der Wiener Behörde heranzuziehen sind.
Die Umsetzung der vom innerösterreichischen Hofkriegsrat verfügten Maßnahmen war Sache der Stände der innerösterreichischen Länder, so daß reiches komplementäres Material in den ständischen Archiven der Steiermark, Kärntens und Krains erliegt.
Veröffentlichungen:Anleitung, S. 49-51; Inventar Bd. 1, S. 144; Wagner: Quellen, S. 272 f.

© Österreichisches Staatsarchiv (Michael Hochedlinger)

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Mikrofilme bzw. Xeroxkopien des gesamten Bestandes wurden 20.12.1979 an Jugoslawien ausgefolgt.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1779
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4760
 

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