AT-OeStA/KA Terr Territorialkommanden (Terr), 18. Jh. - 20. Jh. (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/KA Terr
Titel:Territorialkommanden (Terr)
Entstehungszeitraum:18. Jh. - 20. Jh.
Stufe:Bestandsgruppe

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Flächendeckende territoriale Kommandostrukturen haben sich in der Habsburgermonarchie erst ab dem 18. Jahrhundert entwickelt. In der Zeit davor folgte die örtliche Befehlsgewalt in der Regel den Festungskommandanten, aus denen sich dann mit der Zeit – wie etwa im Falle Wiens für Österreich unter und ob der Enns, Brünn/Spielberg für Mähren, Prag für Böhmen, Groß-Glogau für Schlesien usw. – ein größerer Kommandobereich entwickeln konnte.
Nur in der kroatisch-slawonischen Militärgrenze bildeten sich relativ früh – seit dem 16. Jahrhundert – größere Grenzabschnitte als Kommandoeinheiten aus. Die ab Ende des 17. bzw. Beginn des 18. Jahrhunderts neu hinzugewonnenen Länder und Provinzen wie etwa auch die Österreichischen Niederlande und die Lombardei übernahmen dann die Einrichtung solcher "Generalkommanden". Ungarn erhielt 1740 ein eigenes „Generalkommando“, nachdem ein oberungarisches Generalkommando schon länger bestanden hatte.
Bis zur 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts war schließlich die gesamte Habsburgermonarchie mit einem flächendeckenden Netz von Generalkommanden überzogen, wobei sich die Organisationsstruktur in weiterer Folge natürlich wiederholt den territorialen Veränderungen der Monarchie anpassen mußte. Den Generalkommanden konnten in wichtigeren Provinzhauptstädten sogenannte Militärkommanden (Militäroberkommanden) untergeordnet sein, denen ein General mit einem Stab aus Feldkriegskommissär, Militärverpflegsverwalter und - für die Judizialsachen - Garnisonsauditor vorstand. Zugleich amtierten in den Landeshauptstädten Verpflegsämter und Militärkassen (ab 1803 Provinzialkriegskassen).

Mit der Einführung von Zwischeninstanzen war die bis dahin direkte Korrespondenz von Regimentern und Militäranstalten mit dem Hofkriegsrat unterbunden. Der ordnungsgemäße Instanzenzug führte nun über die den Generalkommanden zugeordneten Brigade- und Divisionskommanden an das Generalkommando und erst von dort an die Wiener Zentralbehörde.

In der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts bestanden 14 Generalkommanden:

W i e n (Österreich ob und unter der Enns, kurzzeitig mit Vorderösterreich, daher Generalkommando in Österreich ob und unter der Enns und in den Vorlanden, später mit Salzburg; nachgeordnet: Militärkommando in Linz) – 1753 Judicium delegatum militare mixtum in Wien
G r a z (Innerösterreich, ab 1784 mit Tirol, daher: "Inner- und oberösterreichisches Generalkommando", später mit Illyrien, daher ab 5.9.1816 „illyrisch-innerösterreichisches Generalkommando“; nachgeordnet: Militärkommanden in Innsbruck, Triest und ab Oktober 1848 in Laibach) – 1754 Judicium delegatum militare mixtum
I n n s b r u c k (Ober- und Vorderösterreichisches Militärdirektorium, 1776-1779 Ober- und Vorderösterreich getrennt, Tirol 1784 Innerösterreich unterstellt) - Judicium delegatum militare mixtum
F r e i b u r g (Vorderösterreich, bis 1767 gemeinsam mit Tirol als ober- und vorderösterreichisches Militärdirektorium verwaltet, 1767-1779 getrennt, 1779-1784 wieder zusammengelegt, danach Unterstellung unter das Niederösterreichische Generalkommando) - seit 1775 mit Judicium delegatum militare mixtum
P r a g (Böhmen) – 1754 Judicium delegatum militare mixtum
B r ü n n (Mähren und Österreichisch Schlesien; mit Militärkommando in Troppau) – 1754 Judicium delegatum militare mixtum
L e m b e r g (Galizien und Lodomerien; mit Militärkommando Czernowitz, nach 1846 Militär(ober)kommando Krakau) – seit 1775 mit Judicium delegatum militare mixtum
P r e ß b u r g, dann O f e n / B u d a (Ungarn) – Judicium delegatum militare H e r m a n n s t a d t (Siebenbürgen) –
1754 Judicium delegatum militare
T e m e s v á r (Banat) – Judicium delegatum militare (Agenden später an das Slawonische Generalkommando)
P e t e r w a r d e i n (Slawonische Grenze und Syrmien, mit Militärkommando in Semlin) - Judicium delegatum militare
A g r a m (Vereinigte Banal-, Karlstädter und Warasdiner Grenze) – Judicium delegatum militare
M a i l a n d, dann V e r o n a (Lombardei, 1796-1814 unter französischer Kontrolle, Sitz des Generalkommandos für Venetien Padua, 1825 Kommandobereiche Lombardei und Venedig zum Generalkommando in Lombardo-Venetien vereinigt, Sitz später in Verona und nachgeordnetes Militärkommando in Mailand) – Judicium delegatum militare
B r ü s s e l (Österreichische Niederlande, bis 1794) – Judicium delegatum militare

1786 wurden für die kroatische, slawonische und siebenbürgische Militärgrenze eigene Militärappellationsgerichte aufgestellt.

Mit dem Erwerb Venetianisch Dalmatiens wurde auch in Z a r a ein Militär- bzw. später Generalkommando (Dalmatien, Albanien, Ragusa; 1797-1806, 1814 ff., ab 1868 Militärkommando) samt Judicium delegatum militare errichtet.

Die Generalkommanden waren die verlängerten Arme des Hofkriegsrates in den einzelnen Erbländern der Habsburgermonarchie; ihnen wurden alle Truppen und Militäreinrichtungen ihres Zuständigkeitsbereichs unterstellt.
Der administrative Apparat der territorialen Kommandoeinheiten entsprach in den Grundzügen jenem des Hofkriegsrates. Sie gliederten sich im späten 18. Jahrhundert in die Feldkriegskanzlei (militärisch-politische Agenden) unter dem Feldkriegssekretär, das Kriegskommissariat (für Geld-, Gebühren- und Standeskontrollsachen) unter einem (Ober-)Kriegskommissär und das Judicium delegatum (pure) militare bzw. Judicium delegatum militare mixtum (wenn Zivilrichter beigezogen wurden) für das Justizwesen (ab 1853 Landesmilitärgerichte).

Die Judicia waren Abteilungen der Generalkommanden mit Sonderstatus unter dem Vorsitz des kommandierenden Generals und bis zur Auflassung der selbständigen Militärgerichtsbarkeit 1868/69 für die Zilvrechtssachen und die freiwillige Gerichtsbarkeit (Verlassenschaftsabhandlungen!) von Militärpersonen außerhalb der Regiments-, Korps- oder Anstaltsgerichtsbarkeit zuständig (auch Klagen gegen Regimenter und Korps in corpore). Ab 1869 unterstanden auch Militärpersonen der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit. Verlassenschaftsabhandlungen sind daher mit diesem Datum in der Regel beim zuständigen Bezirksgericht zu suchen.

Bis zur 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte sich die Geschäftsordnung der Generalkommanden verfeinert, die Kompetenzen wuchsen im Zuge der Reformen Erzherzog Karls ab 1801 deutlich an (4. Circular-Rescript ... an den k.k. Hofkriegsrath und die sämmtlichen Länder-General-Commanden, 3. März 1803). Ein Generalkommando bestand nunmehr aus fünf Abteilungen (Departements), der militärischen (Personalia, Militaria im engeren Sinne), der politischen (auch Referat in publicis-politicis; Kanzleisachen, Rekrutierung, Konskription, Entlassungen, Heiratsbewilligungen, Beurlaubungen), der ökonomischen (Geld- und Kassasachen, Bequartierung, Ergänzungswesen), dem Verpflegsdepartement und dem Justiz-Departement (Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit, soferne keine Zuständigkeit des Judicium delegatum bestand), denen jeweils eigene Referenten - in der Militärabteilung ein Stabsoffizier, im politischen Departement der Feldkriegssekretär, zugleich Kanzleidirektor, bei der Ökonomie der Oberkriegskommissär, bei der Justiz der Generalauditorleutnant (ersatzweise ein Stabsauditor) - vorstanden.
In den Militärgrenzprovinzen waren die Generalkommanden zugleich Militär- und Landesstelle.

Nach der Revolution von 1848 trat eine neue Organisationsstruktur ins Leben, die die taktische und die administrative Einteilung miteinander besser zu verbinden suchte, um im Kriegsfall beschleunigt mobilisieren zu können. Im Oktober 1849 wurden vier Armeekommanden geschaffen. Diesen waren insgesamt 12 Armeekorps und zwei Reservekorps zugeordnet.

I. W i e n (Böhmen, Mähren, Schlesien, Österreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Nordtirol und Vorarlberg) mit den Korps 1-4
II. V e r o n a (Lombardei, Venetien, Illyrien, Südtirol) mit den Korps 5-9
III. O f e n / P e s t (Ungarn und Siebenbürgen) mit den Korps 10-13
IV. L e m b e r g (Galizien und die Bukowina) mit dem 14. Korps

Territorialkommanden blieben für die administrativen Agenden und den Verkehr mit den Zivilbehörden bestehen. Sie werden bis 1850 einheitlich als Landesmilitärkommanden bezeichnet. In administrativen Belangen korrespondierten sie direkt mit dem Kriegsministerium in Wien.
Bei der I. Armee: Wien, Linz, Brünn, Troppau, Prag, Graz, Innsbruck
Bei der II. Armee: Laibach, Triest (Zivil- und Militärgouverneur und Statthalter des Küstenlandes), Verona und Mailand. Der Befehlshaber der II. Armee (Radetzky) führte auch das Zivil- und Militärgouvernement Verona (Militär- und Zivilsektion). Ihm untergeordnet waren der Militärgouverneur in Venedig und Zivilgouverneur im Venetianischen und der Militärkommandant in Mailand und Zivilgouverneur in der Lombardei.
Bei der III. Armee: Ofen, Temesvár und Hermannstadt (Temesvár und Hermannstadt 1850 unmittelbar dem Kriegsministerium unterstellt)
Bei der IV. Armee: Krakau, Lemberg und Czernowitz

Die Armeekommandanten leiteten durch einen Adlatus die Landesmilitärkommanden an ihrem Sitz (Armee- und Landesgeneralkommando N.N.), wobei auch die ursprünglich getrennten Behördenapparate verschmelzen konnten. Leiter des Landesmilitärkommandos Agram war der Banus von Kroatien. Laibach und Triest gehörten zwar zur 2. Armee, waren aber dem Grazer Landesmilitärkommando untergeordnet (unterschiedlicher Instanzenzug).
Im November 1850 kam es zu einer Neugliederung. Nunmehr wurde wieder zwischen großen Landesmilitärkommanden und kleineren Militärkommanden unterschieden. Dem Landesmilitärkommando Graz unterstand jetzt das Militärkommando in Linz und ein neu errichtetes Militärkommando in Klagenfurt. Laibach und Triest wurden dem Landesmilitärkommando Verona zugeordnet.
1853 wurden die militärischen und administrativen Agenden in den Armee- und Korpskommanden konzentriert. Deren Struktur war nunmehr durchgehend gleich: I. Adjutantur, II. Operationskanzlei, III. Administrationssektion in fünf Abteilungen (Militär, ökonomisch-politisch, Verpflegung, Justiz, Sanität).
Aufgehoben wurden im Zuge der Neustrukturierung die Militärkommanden Linz, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck, Czernowitz, Krakau, Troppau, Mailand, Triest und Laibach. Aufgelöst wurde auch das Landesgeneralkommando Graz (12.5.1853), die Agenden wanderten an das 1. Armeekommando in Wien, das damit Landesmilitärkommando für Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol war. Bereits 1852 waren Kärnten, Krain und Küstenland der II. Armee unterstellt worden. Das Landesgeneralkommando Dalmatien wurde dem dortigen Militär- und Zivilgouvernement einverleibt.
Für ausrückende Truppen wurde (z.B. 1853-1854 für die Teilmobilisierung während des Krimkrieges) Armeegeneralkommanden geschaffen, die zurückbleibenden Behörden wurden als Reservetruppenkommando
bezeichnet.
1856 erfolgte eine neuerliche Umgruppierung: Alle Kommanden mit eigener Administration hießen nunmehr Landesgeneralkommanden. Sie waren bloß in militärischer Hinsicht ihrem Armeekommando untergeordnet.
1857 kehrte man zur Einteilung in 10 Landesgeneralkommanden zurück, womit in etwa wieder der Zustand von 1848 hergestellt wurde: Wien, Prag, Brünn, Verona, Ofen, Hermannstadt, Lemberg, Agram, Temesvár, Zara.
Ab 1857 gliederten sich die Territorialkommanden in drei Sektionen. I. Sektion: 1. Abteilung Präisidalien, Offizierspersonalia, Stand- und Rekrutierung, Kanzleidirektion. 2. Abteilung: administrative Justiz. II. Sektion: operativer Dienst. III. Sektion: 3. Abteilung: Geld, Gebühr, Rüstung, Rechnungswesen. 4. Abteilung: Naturalien. 5. Abteilung: Sanitätswesen.
1860 wurden die Sektionen aufgehoben, die Struktur bestand nunmehr nur noch aus den Abteilungen.
Eigene kommandierende Generale wurden 1857 für Agram, Temesvár und Zara ernannt. An den Sitzen der Armeekommanden führte ansonsten der Armeekommandant, in Prag, Brünn und Hermannstadt der Kommandant des dortigen Armeekorps die Geschäfte. Im Kriegsfall blieben die Landesgeneralkommanden als stabile Behörden an ihrem Sitz, die Korpskommanden traten militärisch und administrativ unter den Befehl ihres jeweiligen Armeekommandanten. Das mobile Armeekommando bestand aus Generaladjutantur, Operationskanzlei, Feldartillerie- und Feldgeniedirektion sowie einem Armeegeneralkommando für den administrativen Dienst.
Im September 1859 wurde das IV. Armeekommando aufgelassen, im Oktober 1859 das I. Armeekommando sowie das 9., 10. und 11. Infanteriekorps. Im Mai 1860 verschwanden das Kavalleriekorpskommando, das III. Armeekommando und das 6. Armeekorps. 1862 wurden überhaupt sämtliche Infanterie- und Truppendivisionskommanden aufgelöst.
Es verblieben somit das Armeekommando Italien (ohne Nummer), dessen Sitz im Juli 1860 von Verona nach Udine verlegt wurde, und sieben Infanteriekorps.
Schon im Oktober 1859 hatte man sich zur Wiedererrichtung von Militärkommanden in einigen größeren Provinzhauptstädten entschlossen (Linz, Graz, Triest, Innsbruck, Krakau, Czernowitz). Die Truppenkommandeure vor Ort sollten diese führen. Im Januar 1860 wurde diese Maßnahme in modifizierter Form umgesetzt (und zwar für: Triest, Fiume, Pola, Graz, Linz, Krakau, Großwardein, Kaschau, Preßburg).
Im Juli 1866 übersiedelte das lombardo-venetianische Generalkommando von Udine nach Laibach (zuständig nur mehr für Kärnten, Krain, Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg). Mit Oktober 1866 wurde die Steiermark vom Generalkommando Wien abgetrennt und das Generalkommando Laibach nach Graz verlegt und für Steiermark, Kärnten, Krain, Istrien, Görz, Triest, Tirol und Vorarlberg (für die beiden letzteren nur bis 1869) zuständig gemacht. Dafür hat man das Generalkommando Brünn aufgehoben und seinen Bereich (Mähren und Schlesien) kurzfristig Wien zugeschlagen (wohin kurzfristig auch die Akten abgeliefert wurden, Verzeichnis in AB 405*). Die Landesgeneralkommanden wurden in Generalkommanden verwandelt und jeweils nach dem Amtssitz bezeichnet. Im September 1866 wurden sämtliche Korpskommanden aufgelöst. Die Truppendivisionskommanden blieben hingegen bestehen. Sie erhielten neben den bisher rein militärischen Aufgaben bestimmte administrative Agenden der Generalkommanden zugewiesen (Ausbildung, Bekleidung, Ausrüstung, Superarbitrierungen). Dazu wurde ihnen entsprechendes Personal zugewiesen. Die Truppendivisionen bildeten daher taktisch und administrativ die Grundeinheiten höherer Ordnung.
Ab Februar 1869 führte man Territorialbereiche auf der Grundlage der Ergänzungsbezirke und der taktischen Gliederung in Truppendivisionen und Brigaden durch. Größere Bereiche hießen Generalkommanden, ansonsten Truppendivisions- und Militärkommanden. Die Territorialkommanden zerfielen nunmehr geschäfstechnisch in eine Militärabteilung (mit Präsidial- und Generalstabsabteilung) und eine Intendanzbehörde. Das Registraturgeschäft wurde für die beiden Abteilungen getrennt besorgt.

Wien (für Niederösterreich) - Generalkommando
Linz (für Oberösterreich und Salzburg, 1877 aufgelöst)
Brünn (Mähren und Schlesien) - Generalkommando
Graz (Steiermark, Kärnten, Krain) - Generalkommando
Triest (Triest, Küstenland, Görz-Gradisca, 1883 aufgelöst)
Innsbruck (Tirol und Vorarlberg) direkt dem Kriegsministerium unterstellt
Prag (Böhmen) - Generalkommando
Lemberg (Ostgalizien und Bukowina) - Generalkommando
Krakau (Westgalizien)
Zara (Dalmatien) direkt dem Kriegsministerium unterstellt
Pest/Ofen – Generalkommando
Preßburg
Kaschau
Temesvár
Hermannstadt (Siebenbürgen) direkt dem Kriegsministerium unterstellt
Peterwardein direkt dem Kriegsministerium unterstellt
Agram - Generalkommando Ab 1872 kam es zur durchgehenden Trennung der Truppendivisionskommanden von den Militärkommanden. Es bestanden somit 13-14 Armeekorps, drei Armeekommanden, 34 Infanterietruppendivisionen und 5 Kavallerietruppendivisionen.

Mit 1.1.1883 entschloß man sich endlich zu einer Gliederung in 15 Korpskommanden und 1 Militärkommando:

1. Krakau
2. Wien
3. Graz
4. Budapest
5. Preßburg
6. Kaschau
7. Temesvár
8. Prag
9. Josephstadt (Nordostböhmen)
10. Brünn (1889 nach Premýsl verlegt, Neuverteilung der Zuständigkeiten, z.B Südmähren zu Wien geschlagen)
11. Lemberg
12. Hermannstadt
13. Agram
14. Innsbruck (später auch zuständig für Oberösterreich und Salzburg)
15. Sarajewo
Militärkommando Zara.
1909 kam ein neues 16. Korpskommando mit Sitz in Ragusa hinzu (Mostar, Travnik, Zara).

Den Korpskommandos unmittelbar unterstellt waren die Truppendivisionskommandanten. 1889 erhielten sämtliche Korpskommandanten den Titel kommandierender General.
An der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert gliederte sich ein Korpskommando in: 1. die Militärabteilung (Führung der militärischen Geschäfte unter dem Generalstabschef des Korps). 2. die Bauabteilung (Baudienst für die nicht-fortifikatorischen Baulichkeiten mit einem Militäroberingenieur als Baudirektor, Kontrolle der Administrationskommissionen betreffend die Instandhaltung der Objekte, Entwurf und Ausführung der vom Militärärar auszuführenden Projekte). 2. die Korps- bzw. Militärkommandointendanz (ökonomisch-administrative Geschäfte und Rechnungskontrolle unter einem höheren Intendanturbeamten, ihrerseits geteilt in eine Verwaltungsabteilung und eine Rechnungsabteilung).
Hilfsorgane des Korpskommandos waren: der Artilleriebrigadier, der Justizreferent, der Sanitätschef und der Militärpfarrer (Feldsuperior), später auch ein Veterinärreferent. Schon vor dem Weltkrieg bestand bei jedem Korpskommando ein Automobilreferent. Beim 14. und 15. Korps war ein höherer Offiziere des Geniestabes eingeteilt, der den Titel "Befestigungsbaudirektor" für Tirol bzw. Bosnien-Hercegovina führte. Am Vorabend des 1. Weltkrieges bestanden solche Befestigungsbaudirektionen außerdem in Budapest, Lemberg und Ragusa.

Bei Kriegsbeginn 1914 rückten die "Korpskommandos" ins Feld. Für die Militärverwaltung im Hinterland blieben jetzt "Militärkommanden" mit einem Teil des Personals zurück, die die Befehlsgewalt in ihren
Territorialbereichen übernahmen (insbesondere Ausbildung der Ersatztruppen und Deckung der Bedürfnisse der mobilen Armee). Die Feldakten der mobilen Korpskommanden von 1914-1918 sind in den Neuen Feldakten zu suchen, das administrative Schriftgut in der Bestandsgruppe Territorialbehörden.

L i t e r a t u r : Zur extrem verwirrenden Situation im 19. Jahrhundert ausführlich Bergmayr, Ignaz Franz: Kriegs- und Marineverfassung des Kaiserthums Oesterreich. Wien 1842, Bd. 1, §§ 267 ff.; Die Kriegsmacht Oesterreichs. Wien 2. Aufl. 1875, Teil 1, § 39; Geschäftsordnung für das k.u.k. Heer. III. Abschnitt (Militärterritorialkommanden, Dienstbuch A 5 c); Glückmann, Carl: Das Heerwesen der österreichisch-ungarischen Monarchie. 4. Aufl. Wien 1895, S. 278-281; Wagner, Walter: Die k.(u.) k. Armee – Gliederung und Aufgabenstellung. In: Die bewaffnete Macht (= Die Habsburgermonarchie 1848 – 1918, Bd. 5). Wien 1987, S. 167-175, 389-399
Archivierungsgeschichte:Splitterschriftgut von Territorialbehörden kam zuerst im Zuge der in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts intensivierten Sammeltätigkeit des Kriegsarchivs in Zuwachs. Zu Beginn der 1890er Jahre wurden die Registraturen der einzelnen Korpskommanden zur Sichtung ihrer Bestände in Hinblick auf historisch wertvolles Material angehalten, worüber Listen nach Wien einzusenden waren. Das fallweise nach Wien ausgelieferte historische Material wurde dort in der Regel in die Alten Feldakten bzw. in die Mémoires eingeteilt.
Die großen, als solche einigermaßen erhalten gebliebenen Registraturen, etwa des Generalkommandos zu Wien, folgten nach dem Ersten Weltkrieg. Graz und Innsbruck, die man zunächst bewußt den Landesregierungsarchiven überließ, wurden erst im Zuge der während der NS-Zeit mit besonderem Eifer betriebenen Einziehungstätigkeit den Beständen des Kriegsarchivs einverleibt. Das Niederländische Generalkommando und die kleinen Splitterbestände Temesvár, Hermannstadt, Bayerische Administration, Belgrader Administration, Vorderösterreichisches Generalkommando, Tiroler Militärkommando und Mainzer Gouvernement sind schon in der Anleitung zur Kenntnis, S. 60 ff., zu Ende des 19. Jahrhunderts angeführt.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Bestandsgruppe Territorialkommanden des Wiener Kriegsarchivs setzt sich u.a. aus folgenden Beständen zusammen: Generalkommando Wien, Generalkommando Graz, Generalkommando Innsbruck, Zivil- und Militärgouvernement Wien, Vorderösterreichisches Generalkommando, Tiroler Militärkommando, Niederländisches Generalkommando.
Ordnung und Klassifikation:Siehe Bestände

Angaben zur Benutzung

Findhilfsmittel:AB 404-434 (im Detail siehe die Bescheibungen auf Ebene der Bestände)

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Das Schriftgut einzelner Territorialbehörden geriet teilweise auch in heute noch kenntlichen Blöcken in die Alten Feldakten bzw. in die Armeeakten (Akten der Armeekommanden), wobei, was letztere anlangt, eine Entflechtung nur mehr schwer umzusetzen sein wird. Das Schriftgut des Prager Generalkommandos (8. Korps) wird in Prag verwahrt, jenes des 5. Korpskommandos (Preßburg) aus den Jahren 1883-1918 im Slowakischen Militärhistorischen Archiv in Trnava, jenes des Ungarischen Generalkommandos im Ungarischen Kriegsarchiv in Budapest (siehe auch AB 23), das Archiv des Slawonischen Generalkommandos befindet sich in Zagreb. Das Schriftgut des Galizischen Generalkommandos (1777-1918, Lemberg, 11. Korps; während der NS-Zeit kurzzeitig nach Wien verschleppt, Verzeichnis in AB 405) und des 1. Korps (Krakau, 1892-1918) erliegt im Hauptarchiv Alter Akten in Warschau. Lazar Celap, Arhiva vojne komande u Zemunu. In: Arhivist 1954, S. 23 f.; ders., Arhivski fondovi Slavonsko-sremske generalne komande. In: Arhivski Vjesnik 4-5 (1961/62), S. 336-350
Veröffentlichungen:Inventar des Kriegsarchivs Bd. 1, S. 11, 166-169; Egger: Kriegsarchiv Wien, S. 174; Anleitung zur Kenntnis, S. 60 ff.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2030
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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