AT-OeStA/AdR AAng BKA-AA ILK Internationale Liquidierungskommission, 1918-1919 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR AAng BKA-AA ILK
Titel:Internationale Liquidierungskommission
Entstehungszeitraum:1918 - 1919
Stufe:Teilbestand
Frühere Signaturen:01R309/1

Angaben zum Umfang

Anzahl:4
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Staatsamt des Äußern 1918-1919; Staatsamt für Äußeres 1919-1919
Verwaltungsgeschichte:Die Internationale Liquidierungskommission wurde als Organ der Gesandtenkonferenz zur Durchführung der Liquidierung des Gemeingutes der Nationalstaaten eingerichtet. In der Delegiertenkonferenz vom 10. und 11. Dezember 1918 wurden die Grundsätze über die Liquidierung des Staatsvermögens niedergeschrieben:

- Die Internationale Liquidierungskommission ist ein Organ der Gesandtenkonferenz zum Zweck der Durchführung der gesamten Liquidation mit dem Ziel einer einvernehmlichen Teilung aller in die Liquidationsmasse gehörenden Rechte und Pflichten.
- Die Kommission besteht aus einem Vertreter und einem Ersatzmann der in der Gesandtenkonferenz vertretenen Nationalstaaten bzw. Nationen.
- Den Vorsitz führt turnusweise einer der Vertreter.
- Die Vertreter sind ermächtigt zu den Beratungen Fachorgane zuzuziehen.
- Die Vertreter der Nationalstaaten bzw. Nationen bestellen bei den zu liquidierenden Stellen je einen Bevollmächtigten. Diese Bevollmächtigten bilden ein Kollegium ("Bevollmächtigten-Kollegium"), welchem die Liquidierung mit Zuhilfenahme des Personals, eventuell eines von der Internationalen Liquidierungskommission zu bestellenden Leiters der zu liquidierenden Stelle, obliegt. In dem Bevollmächtigten-Kollegium führt turnusweise einer der Bevollmächtigten den Vorsitz.
- Die Kommission wird sich bei ihren Arbeiten eines Sekretariats bedienen.
- Der Sitz der Liquidierungskommission ist in Wien.
- Die Kommission hat das Recht die zur Liquidierung erforderlichen Akten von allen Nationalregierungen zu beanspruchen.
- Die Aufgaben der Kommission bestehen darin die gesamten Aktiven und Passiven der Liquidationsmasse, die Grundsätze der Verteilung der Aktiven und Passiven und die Richtlinien für die Abwicklung der noch anhängigen Angelegenheiten festzustellen.
- Die Kommission trägt völkerrechtlichen Charakter, eine Mehrheitsabstimmung findet daher nicht statt.

Die konstituierende Sitzung der Liquidierungskommission fand am 23. Jänner 1919 statt. Unterstaatssekretär Richard Riedl übernahm den Vorsitz und das Bevollmächtigten-Kollegium wurde eingerichtet. Die Beschlüsse des Kollegiums galten für das Personal als bindend.

Die letzte Sitzung der Internationalen Liquidierungskommission fand am 30. Dezember 1919 statt.
Archivierungsgeschichte:Die Materialien der Internationalen Liquidierungskommission gelangten 1939 in das Haus-, Hof- und Staatsarchiv und wurden schließlich im Jahr 1988 an das Archiv der Republik abgegeben.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Liquidierung; gemeinsames Vermögen; gemeinsame Ministerien; Auflösung der Monarchie
Ordnung und Klassifikation:Die Protokolle der Sitzungen der Internationalen Liquidierungskommission sind chronologisch abgelegt. Als Ergänzung befinden sich im letzten Karton Beilagen zu den jeweiligen Sitzungen.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Fink, Manfred (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1: Das Archivgut der Ersten Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945. Wien 1993
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1949
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5254
 

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