Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/AdR UWK ÖBThV |
| Titel: | Österreichische Bundestheaterverwaltung |
| Entstehungszeitraum: | 1920 - 1992 |
| Stufe: | Bestand |
| Frühere Signaturen: | 02R401/2 |
|
Angaben zum Umfang |
| Anzahl: | 3383 |
| Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
|
Angaben zum Kontext |
| Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatstheaterverwaltung 1920; Österreichische Bundestheaterverwaltung 1920-1926; Generaldirektion der österreichischen Bundestheater 1926-1930; Generalintendanz der österreichischen Bundestheater 1930-1932; Österreichische Bundestheaterverwaltung 1933-1938; Staatstheaterverwaltung 1940-1945; Österreichische Bundestheaterverwaltung 1945-1971; Österreichischer Bundestheaterveband 1971-1992 |
| Verwaltungsgeschichte: | Knapp vor dem Zusammenbruch des Dritten Reiches wurde die Staatsoper am 12. März 1945 durch drei Bombentreffer schwerst beschädigt. Einen Monat später, am 12. April 1945, wurde das Burgtheater durch einen Großbrand verwüstet. Die Zerstörungen waren so gewaltig, dass der Wiederaufbau (1951-1955) später praktisch einem Neubau gleichkam. Für die Staatstheaterverwaltung markierte jedenfalls der Frühjahr 1945 einen Neubeginn mit harten Herausforderungen. Bevor man jedoch damit beginnen konnte, den Schutt zu beseitigen, galt es, zunächst andere Hürden zu nehmen.
Noch vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden am 27. April 1945 der Anschluss 1938 für null und nichtig erklärt, die demokratische Republik Österreichs wiederhergestellt (s. StGBl. Nr. 1/1945), die provisorische Staatsregierung eingesetzt und die Organe der obersten Staatsverwaltung neu eingerichtet, darunter das Staatsamt für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten. Wie kaum anders zu erwarten, gehörte zu seinen Kompetenzen auch die oberste Verwaltung der Staatstheater (s. Verfassungs-Überleitungsgesetz vom 1. Mai 1945, StGBl. Nr. 4/1945, IV. Abschnitt, § 29). Am 20. Juli 1945 wurde parallel zur Liquidierung von Einrichtungen des Deutschen Reiches in Österreich die Überleitung der Geschäfte von den deutschen Reichsbehörden an die neuen österreichischen Behörden gesetzlich festgelegt (s. Behörden-Überleitungsgesetz, StGBl. Nr. 94/1945: Abschnitt II, Abs. A, § 3). Ende 1945 wurden nach den Nationalratswahlen (25.11.1945) die Regierungsbefugnisse der neu zu bestellenden Bundesregierung übertragen (StGBl. Nr. 232/1945, Art. IV, Abs. 2), die am 20. Dezember 1945 ihre Tätigkeit aufnahm. Die damit einhergehende Ablöse der Staatsämter durch Bundesministerien fand erst nachträglich ihre Bestätigung durch das Bundesgesetz über die Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung (s. BGBl. Nr. 120/1946 vom 25. Juli 1946). Mit allen Kompetenzen und Aufgaben des Staatsamts für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten übernahm das Bundesministerium für Unterricht (BMU) ebenfalls die oberste Verwaltung der Bundestheater.
Bis Ende 1945 leitete die Bundestheaterverwaltung (BThV) Sektionschef Dr. Eckmann. Nachdem am 1. Jänner 1946 Dr. Egon Hilbert seine Nachfolge eintrat, setzte Dr. Eckmann als Konsulent seine Tätigkeit für die BThV fort. Schon am 8. April 1946 erließ das BMU für die Bundestheaterverwaltung eine neue Dienstinstruktion. Diese war sichtlich an den Richtlinien der Vorkriegszeit angelehnt und gereichte später mindestens zum Kern sämtlicher Dienstinstruktionen:
Die BThV bildete fortan eine nachgeordnete Dienstelle des BMU, ihr Leiter stellte die Verbindung zwischen dem Ministerium und der BThV her. Er leitete die Geschäftsführung in administrativer, kommerzieller und allgemein künstlerischer Hinsicht; er hatte fortlaufend dem Minister über die erzielten Ergebnisse zu berichten, den Minister sofort von allen bedeutenden Vorfällen zu informieren und gegebenenfalls seine Weisung einzuholen. Die Theaterdirektoren, jetzt künstlerische Leiter genannt, waren dem BThV-Leiter unterstellt, wobei sie jedoch über die Dienstverhältnisse des künstlerischen und des technischen Personals frei verfügen konnten. Finanzielle Autonomie stand einzig dem BThV-Leiter zu, der also sämtliche Neuinszenierungen, Neuausstattungen, Gastspiele, etc. zu genehmigen hatte. Einmal im Monat fand eine Koordinationsbesprechung zwischen dem BThV-Leiter und den künstlerischen Leitern statt. |
| 1953 wurde nach Meinungsverschiedenheiten zwischen der BThV und dem Ressort eine neue Dienstinstruktion erlassen: Dem BThV-Leiter stand seither die Dienstaufsicht über die Theater zu, wodurch die Befugnisse der Theaterdirektoren in Personalfragen deutlich eingeschränkt wurden. Die interne Zusammenarbeit wurde intensiviert, ab sofort fanden monatlich zwei Koordinationsbesprechung statt. Die bisherige Autonomie des BThV-Leiters in finanziellen Belangen war dafür eingeschränkt worden zugunsten des Unterrichtsministers. Außerdem stand dem BThV-Leiter wiederum ein Stellvertreter zur Seite. Die wichtigste Erneuerung bildete jedoch die Aufsicht des Finanzministeriums über die Gebarung der BThV, eine Maßnahme, die verständlicherweise mit dem Wiederaufbau der Staatsoper und des Burgtheaters in Zusammenhang stand.
1955 fand die feierliche Wiedereröffnung der Staatsoper und des Burgtheaters statt. Im gleichen Jahr wurde die Wiener Volksoper Bestandteil der österreichischen Bundestheater mit den Programm-Schwerpunkten Operette und Musical. 1962 gewann die BThV die finanzielle Autonomie wieder zurück.
Am 10. Mai 1971 wurde die Bundestheaterverwaltung samt der von ihr verwalteten Theater mit Erlass des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst (s. Verordnungsblatt des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst, 1971/43) in den „Österreichischen Bundestheater-Verband“ (ÖBTh-V) umgewandelt: Die Verbandsleitung bildeten seitdem die Direktoren der Staatsoper, des Burgtheaters und der Volksoper, der Direktor für kulturelle Angelegenheiten und der Generalsekretär. Was ebenfalls erneuert wurde, waren die Stellung des Balletts, die Zusammenlegung der Dekorations- und Kostümwerkstätten und die Zusammenarbeit der beiden Opernhäuser. Dem Generalsekretär oblag die zusammenfassende Leitung der Bundestheater in kommerzieller, administrativer, personeller, technischer und organisatorischer Hinsicht. Ihm stand die Dienstaufsicht über das gesamte Personal zu, die Führung der Kollektivvertragsverhandlungen und Verhandlungen über sämtliche Gastspiele. Ferner leitete er die Buchhaltung, die Rechtsabteilung, Kostüm- und Dekorationswerkstätten und Depots sowie die Kassen. Der Direktor für kulturelle Angelegenheiten war für Koordinierung der Bundestheater in allgemeiner künstlerischer und staatspolitischer Hinsicht zuständig und vertrat den Verband gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen im In- und Ausland. Die Befugnisse der Theaterdirektoren blieben weitgehend unverändert.
Geringfügig modifiziert, näher ausgeführt und wiederverlautbart wurden die für die Geschäftsführung des Verbands geltenden Richtlinien durch die Dienstinstruktion 1976 (s. Verordnungsblatt des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst, 1976/47).
1999 wurde der ÖBTh-V von fünf Gesellschaften mit beschränkter Haftung abgelöst, die bis heute Bestandteile der Bundestheater-Holding GmbH sind: 1. die Bundestheater-Holding GmbH, 2. die Burgtheater GmbH, 3. die Wiener Staatsoper GmbH, 4. die Volksoper Wien GmbH und 5. die ART for ART Theaterservice GmbH.
Die Bundestheater-Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften stehen zu 100% im Eigentum des Bundes. Als wesentliche Rechtsgrundlagen ihrer Gründung sind das Bundestheaterorganisationsgesetz (s. BGBl. I Nr.108/1998) und der Gesellschaftsvertrag vom 21. Juni 1999 zu nennen. |
| Archivierungsgeschichte: | Aktenbestände der Bundestheaterverwaltung wurden dem Archiv der Republik zwischen 1991 und 2011 direkt vom Aktenproduzenten übergeben. An der ursprünglichen Struktur der Bestände wurde nichts geändert. Die in den Bestandsbeschreibungen und Archivbehelfen verwendeten Abkürzungen sind authentisch. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Inhalt: | Abonnement; Abrechnungen; Agentenprovision; Akademietheater; Anleihen; Aufführungsverträge; Aushilfen; Ausstattungen; Ausstellungen; Bälle; Ballett; Beflaggung; Beförderungen; Beheizung; Beleuchtung; Beschwerden; Betriebsrat; Bewerbungen; Bezüge; Bühnendienst; Bühnenmusik; Budget; Buffet; Burgtheater; Chor; Darlehen; Dekorationen; Dekorations- und Kostümwerkstätten; Devisen; Dienstaufsicht; Dienstinstruktionen; Dienstpostenplan; Dienstzeiten; Disziplinierung; Ehrenzeichen; Empfänge; Engagement; Entlehnungen; Ernennungen; Feier; Fernsehen; Festwochen; Feuerwehr; Film; Fonds; Führungen; Funde; Garderoben; Gastspiele; Gebarung; Gebäudeverwaltung; Geschäftsführung; Gesetze; Gewerkschaft; Handverlag; Hofmusikkapelle; Inspektionsdienst; Insertionen; Instrumente; Inszenierungen; Kantine; Karten; Kassen; Kollegiumkammerumlage; Kollektivverträge; Komparsen; Konzerte; Kostenvoranschläge; Kostüme; Krankenprotokolle; Krankmeldungen; Kritiken; Künstler; künstlerische Leitung; Leumund; Materialverwaltung; Musiker; Normalien; Noten; Offerten; Opernstudio; Orchester; Orden; Pensionen; Personal; Premieren; Proben; Probesingen; Probesprechen; Preisgestaltung; Premieren; Programme; Prüfungen; Publikumsdienst; Rechnungshof; Rechtsangelegenheiten; Redoutensaal; Reisen; Requisiten; Restaurierungen; Rundfunk; Sängerknaben; Schallplatten; Schauspiele; Schlosstheater Schönbrunn; Sicherheitsbestimmungen; Speisen und Getränke; Spenden; Staatsoper; Statistik; Steuern; Tantiemen; technischer Dienst; Telefonkosten; Theaterärzte; Titel; Überstunden; Unfälle; Urheberrechte; Urlaube; Verleger; Vereine; Versicherungen; Verträge; Volksoper; Vorrückungen; Vorschüsse; Vorstellungen; Werbung; Wiederaufbau; Wohnungen; Zeichnungsberechtigung; Zeitschriften; Zeitungen.
Nicht enthalten: Personalakten |
| Bewertung und Kassation: | Das Material befindet sich in sehr gutem Zustand und ist nahezu vollständig überliefert. Nur splitterhaft vorhanden sind hingegen Personalakten, Akten des Burgtheaters und jene der Volksoper. |
| Ordnung und Klassifikation: | Die Bundestheaterverwaltung war von 1945 bis 1952 eine nachgeordnete Dienststelle der Sektion II (Kunstangelegenheiten) des Unterrichtsministeriums, dem Bundesminister direkt unterstellt. Von 1953 bis 1955 bildete sie die Sektion VI des Unterrichtsministeriums, von 1956 bis 1964 dessen Sektion VIII. Zuständig war die Bundestheaterverwaltung für das Burgtheater mit seinen Nebenbühnen, die Wiener Staatsoper und seit 1955 ebenso für die Volksoper Wien.
Das Schriftgut wurde nach Jahr und Zahl abgelegt und ist durch Indizes und Protokolle der einzelnen Jahrgänge sehr gut erschlossen.
|
|
Angaben zur Benutzung |
| Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) und der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
| Sprache: | Deutsch |
| Findhilfsmittel: | Geschäftsbücher (Indizes und Protokolle), Aufstellungsverzeichnisse, Dateien |
|
Angaben zu verwandtem Material |
| Veröffentlichungen: | Bammer, Armin: Bundestheater und Verfassung. Eine historisch-systematische Untersuchung der (verfassungs)rechtlichen Stellung der Bundestheater unter besonderer Berücksichtigung der Kunstfreiheit und der Kompetenzverteilung (Wien 1992)
Hodik, Kurt Hans: Die Rechtsstellung der österreichischen Bundestheater und ihrer Mitglieder von 1918 bis heute (Theaterwiss. Diss., Universität Wien 1981)
Märkle, Uli: Die Verwaltung von Staatstheatern, dargestellt an der österreichischen Bundestheaterverwaltung (Phil. Diss., Universität Wien 1970) |
|
| |
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
| |
Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.2022 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
| |
URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5371 |
| |
Social Media |
| Weiterempfehlen | |
| |