AT-OeStA/FHKA SUS Urkunden 1309.06.18 Chunrat von Aufenstain, Marschall in Kärnten, verspricht seiner Stieftochter Gyburg, Raynprechts Tochter von Glanek, zu ihrer Heirat mit Choln von Vynchenstaine eine Aussteuer von 35 Mark an freieigenen und Lehengütern binne Jahresfrist anzuweisen und zu geben

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Urkunden 1309.06.18
Titel:Chunrat von Aufenstain, Marschall in Kärnten, verspricht seiner Stieftochter Gyburg, Raynprechts Tochter von Glanek, zu ihrer Heirat mit Choln von Vynchenstaine eine Aussteuer von 35 Mark an freieigenen und Lehengütern binne Jahresfrist anzuweisen und zu geben
Entstehungszeitraum:18.06.1309
Entstehungszeitraum, Anm.:dez myttachen vor sande Johans tage ze sonbenten
Frühere Signaturen:M 12
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Chunrat von Aufenstain, Marschall in Kärnten, verspricht seiner Stieftochter Gyburg, Raynprechts Tochter von Glanek, zu ihrer Heirat mit Choln von Vynchenstaine eine Aussteuer von 35 Mark an freieigenen und Lehengütern binne Jahresfrist anzuweisen und zu geben; stirbt sie ohne Erben, so fallen 19 Mark an ihn und seine Erben zurück, während die restlichen 16 Mark Chol von Vynchenstaine bis zu seinem Tode geniessen soll, worauf sie ebenfalls an ihn und sein Erben zurückfallen.
Aussteller:Chunrat von Aufenstain
Empfänger/Vertragspartner:Gyburg, Raynprechts Tochter von Glanek
Ort:Karlsberg
Zeugen:Heinrich Pfarrer auf dem ......sperge, Heydenreich von Heylek, Weygant der Grezzinch, Chunrat von Greadnich, Ditmar, Otto und Hertneid von Weyzzenek, Lyebhart von Seldenhaym, Werhart der Tymniczer, Heinrich der Ohaym
Bürgen: Ulrich von Lyebenberch, Chunrat von Greadnich, Dyetmar von Weizzeneck.
Siegel:zwei Siegel an Pergamentstreifen, Siegler: Aussteller, Ulrich von Lyebenberch.
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
Reproduktionsbestimmungen:Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz), in der jeweils gültigen Form, können Urkunden nur ohne Blitzlicht fotografiert oder gescannt werden
Zugangsbestimmungen:Die Urkunde ist frei zugänglich, gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=541725
 

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