AT-OeStA/AdR Vk BMfV 1Rep Bundesministerium für Verkehrswesen 1. Republik, 1918-1923 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR Vk BMfV 1Rep
Titel:Bundesministerium für Verkehrswesen 1. Republik
Entstehungszeitraum:1918 - 1923
Stufe:Bestand
Frühere Signaturen:III Ge; III Gc; 10R101/1; 10R102/1

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Staatsamt für Verkehrswesen 1918-1920; Bundesministerium für Verkehrswesen 1920-1923
Verwaltungsgeschichte:Aufgrund des Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung für Deutsch-Österreich vom 30. Oktober 1918 über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt (StGBl. Nr. 1/1918) sollten laut § 13 verschiedene Staatsämter, darunter auch ein eigenes für das Verkehrswesen, entsprechend dem k. k. Eisenbahnministerium, errichtet werden. Die konstituierende Nationalversammlung hatte in ihrer Sitzung vom 14. März 1918 im § 10 des Gesetzes über die Staatsregierung (StGBl. Nr. 180/1919) beschlossen, dass das Staatsamt für Verkehrswesen mit der Zuständigkeit des bisherigen gleichnamigen Staatsamtes unter Einbeziehung der Schifffahrtsangelegenheiten sowie der Post-, Telegraphen- und Telephonangelegenheiten fortzubestehen hat.

Durch die Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 15. April 1919 (StGBl.Nr. 239/1919, § 1) wurde festgelegt, dass ab 1. Mai 1919 dem Staatsamt die führende Behandlung aller aus dem Staatshoheits- und Staatsaufsichtsrecht entspringenden Angelegenheiten des Luftfahrtwesens, insbesondere die einheitliche gesetzliche Regelung, oblag.

Aufgrund der Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 19. April 1919 (StGBl. Nr. 288/1919) wurden die Geschäfte der staatlichen Förderung des Fremdenverkehrs, die bisher vom Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten wahrgenommen wurden, ab 1. Mai 1919 dem Staatsamt für Verkehrswesen übertragen.

In Durchführung der Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsregierung (StGBl. Nr. 180/1919, Art. 10, 4) wurden durch die Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 1. Juli 1919 die Angelegenheiten des Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesens sowie der Binnenschifffahrt aus dem Wirkungskreis des Staatsamtes für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten losgelöst und ab 15. August 1919 vom Staatsamt für Verkehrswesen wahrgenommen, soweit dieses aus praktischen Bedürfnissen einen Teil derselben nicht schon früher übernommen hatte.

Die Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 1. Juli 1919 (StGBl. Nr. 379/1919) verfügte, dass ab 1. August 1919 für sämtliche Angelegenheiten des Kraftfahrwesens auf dem Gebiet der Gesetzgebung, Verwaltung und Vollziehung das Staatsamt für Verkehrswesen zuständig sein sollte. Alle Angelegenheiten des Kraftfahrbetriebes für staatliche Zwecke (mit Ausnahme des militärischen Kraftfahrwesens) sollten bei der Generaldirektion für Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen zusammengefasst werden.

Die Eisenbahnbaudirektion, eine ab dem Jahr 1901 dem Eisenbahnminister persönlich unterstellte Geschäftsabteilung, in deren Wirkungskreis die gesamte Leitung und Ausführung aller staatlichen Eisenbahnbauten fiel, wurde mit Wirkung vom 28. Februar 1919 durch Erlass des deutschösterreichischen Staatssekretärs für Verkehrswesens vom 14. Februar 1919 aufgelöst und die Aufgaben vom Staatsamt für Verkehrswesen bzw. ein Teil derer vom gleichzeitig neu errichteten Elektrisierungsamt der deutschösterreichischen Staatsbahnen, eine dem Staatsseketär unmittelbar untergeordnete Dienststelle, übernommen (AdR, BMfV/Präs, Staatsamt für Verkehrswesen, Zl. 288/1919).

Mit Gesetz vom 21. Oktober 1919 (StGBl. Nr. 495/1919) und der Vollzugsanweisung des Staatssekretärs für Verkehrswesen vom 31. Dezember 1919 (StGBl. Nr. 14/1920) wurde die Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen aufgelöst und die Geschäfte derselben (Aufsicht und Kontrolle über den Bauzustand und den Betrieb der dem öffentlichen Verkehr übergebenen Staats- wie Privateisenbahnen zur Handhabung der Ordnung und Sicherheit sowie der Schutz der Bediensteten) ab 1. Jänner 1920 in den engeren Wirkungskreis des Staatsamtes für Verkehrswesen einbezogen.
Mit Inkrafttreten des Bundesverfassungsgesetzes (StGBl. Nr. 450/1920) und des Verfassungsgesetzes betreffend den Übergang zur bundesstaatlichen Verfassung am 10. November 1920 (StGBl. Nr. 451/1920, § 26, Abs. 1) hatten die Staatsämter die Bezeichnung Bundesministerien mit dem bisherigen, ihren ressortmäßigen Wirkungsbereich gemäß des Gesetzes vom 14. März 1919 (StGBl. Nr. 180/1919, Art. 9 und 10) bezeichnenden Zusatz ("für Verkehr") zu führen (Schreiben der Österreichischen Staatskanzlei vom 8. November 1920, Zl. 2.260/St.K. an die Staatsämter, liegt bei: AdR, BMfV/Präs, Staatsamt für Verkehrswesen, Zl. 2.645/1920).

Durch die Verordnung der Bundesregierung vom 9. April 1923 über die Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung übernahm das Bundesministerium für Handel und Verkehr die Geschäfte des bisherigen Bundesministeriums für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten sowie des bisherigen Bundesministeriums für Verkehr (BGBl. Nr. 199/1923, § 2, 4). Tatsächlich wurde das Bundesministerium für Verkehr erst am 1. Oktober 1923, anlässlich des Inkrafttretens des Statutes für die Österreichischen Bundesbahnen, aufgelöst.
Archivierungsgeschichte:Die Akten wurden im Jahr 1933 vom ehemaligen Verkehrsarchiv aus der Registratur der Österreichischen Bundesbahnen übernommen und skartiert. Im Zuge der Übersiedlung des Verkehrsarchivs in den zentralen Neubau des Staatsarchivs wurde dieser Bestand 1988 vom Archiv der Republik übernommen.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Staatliche Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Eisenbahnwesens, oberste einheitliche Verwaltung der vom Staat selbst auf eigene oder fremde Rechnung betriebenen Eisenbahnen und die oberste Leitung des Staatsbahnbaues. Staatshoheits- und Staatsaufsichtsrechte in Angelegenheiten des Luftfahrtwesens, des Fremdenverkehrs, der Binnenschifffahrt und des Kraftfahrwesens.

Die Akten dokumentieren sehr gut die Schwierigkeiten und Bemühungen, das Eisenbahnwesen, das durch den Zerfall der Monarchie fast drei Viertel seines ehemaligen Streckennetzes eingebüßt hatte, an die neuen staatsrechtlichen Verhältnisse anzupassen.
Bewertung und Kassation:Die Akten wurden nach der Übernahme durch das ehemalige Verkehrsarchiv aus der Registratur der Österreichischen Bundesbahnen in geringem Umfang skartiert.
Ordnung und Klassifikation:Akten sind nach der Zahlenreihe der Ministerialregistratur und dem Jahr abgelegt.

Der Aktenzugang erfolgt nur über die Indizes und Protokollbücher.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) und der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Indizes, Aufstellungsverzeichnisse, Archivbehelf 10/3 im Forschersaal

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Paul Mechtler: Inventar des Verkehrsarchivs Wien, S. 46-52; Bd. IX der Inventare Österreichischer Archive; Hrsg. von der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchiv. Wien 1959.

Das Archiv der Republik und seine Bestände: Teil 1: Das Archivgut der 1. Republik und der Zeit von 1938 bis 1945, S. 579-584; Hrsg. Manfred Fink. In der Reihe: Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs, Band 4/1. Wien 1993.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Für Bestellungen von Indizes ist die Angabe des Schlagwortes bzw. des Namens und das Jahr wichtig.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1953
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5879
 

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