AT-OeStA/AVA Unterricht StHK Teil 2 547 1 Signatur 14 A in genere: Vorschriften über das Aufsteigen in höhere Jahrgänge, in ein höheres Studium, Bestimmung der Klassen, so dazu erforderlich, Fortsetzung d. Studien durch Studenten, die ein Verbrechen begangen haben, Verbot v. Abkürzung und Zusammen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AVA Unterricht StHK Teil 2 547 1
Titel:Signatur 14 A in genere: Vorschriften über das Aufsteigen in höhere Jahrgänge, in ein höheres Studium, Bestimmung der Klassen, so dazu erforderlich, Fortsetzung d. Studien durch Studenten, die ein Verbrechen begangen haben, Verbot v. Abkürzung und Zusammenziehung der vorgeschriebenen Studien, Verlust v. Stipendien bei Schülern mit schlechten Fortgangsklassen, Bestimmung über die Vorprüfungen, Zulassung v. Privatstudierenden zu den Prüfungen Bestimmung über die Wiederholungsprüfungen (deren Einschränkung) und Reparation einer Prüfung in einer anderen Lehranstalt, Nachtragsprüfungen, Vorschriften über das Studium der Repetenten, Verminderung der Übermäßigen Anzahl der Studierenden, Bestimmungen über aus dem Seminar entlassene Theologen, die sich einen anderen Studienzweige widmen, Fortsetzung der Studien d. zum Militär ausgehobenen und nach d. Assentierung beurlaubten Studenten, Behandlung v. in politische Umtriebe verwickelte Studenten (Polen), Bestimmung der Einschreibefrist in d. Universitätskataloge, deren Überschreitung, Kompetenz d. Dispenserteilung, Wiederaufnahme der Studien durch entlassene Konfiktisten, Kanzleipraktikanten, Voraussetzungen zur Aufnahme, Verzeichnis d. Dalmatiner, die außerhalb ihres Vaterlandes studieren (1835), Abhilfe des Mangels an Kuratklerus in Lombardo-Venetien, Gültigkeit der v. d. Jesuiten angefertigten philos. und theol. Zeugnissen, Vorschriften über d. Studium d. Gefällsgesetze, Aufnahme von Schülern in andere Lehranstalten, Besuch der Gymnasien und höheren Lehranstalten durch verheiratete Juden
Entstehungszeitraum:1834 - 1846
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1876
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1015528
 

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