Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 5692 |
Titel: | Erzbischof Friedrich von Salzburg: Domherr Rudolf von Pux habe gegen Dekan Ulrich verschiedene Anschuldigungen erhoben, an den Erzbischof appelliert und gebeten, dass er vom Gehorsam gegen den Dekan entbunden werde. Der Erzbischof habe die Sache Dompropst Konrad, Mag. Friedrich von Passau, Domherr von Freising, und Heinrich Vislär, Domherr von Passau, zur Untersuchung übergeben, die aber die Appellation als leichtfertig und grundlos verwarfen und erklärten, Rudolf habe unter dem Dekan zu bleiben. Da er kein Geld für die Prozeßkosten habe, behielten sich die Richter eine Strafe vor, wogegen aber Rudolf auch appellierte. Der Erzbischof übertrug die Untersuchung Mag. Friedrich und Mag. Konrad von Schenna, Domherr von Brixen, die unter Insert der Klagschrift (Oktober 7 — Domherr Rudolf von Pux erhebt folgende Anschuldigungen gegen Domdekan Ulrich: er sei in seinen Pflichten nachlässig, habe oft nicht im Dormitorium geschlafen und nicht im Refektorium gegessen, habe oft verschlossenes Haus, das er oft nicht bewohnt, sei ein Schänder (fornicator), halte gegen den hl. Gehorsam sich Raubvögel, stifte viel Unfrieden unter den Mitbrüdern, habe ein Messer (canipa), habe als Ökonom viel Geld gesammelt und eingesteckt (inbursavit), sei ein Verletzer des Beichtsiegels, besuche oft verbotene Orte. Deshalb sei er, der sich selbst nicht beherrschen könne, zur Leitung anderer untauglich, weshalb Rudolf durch einen Spruch vom Gehorsam gegen Ulrich zu entbinden. Er protestiert, daß man ihn zur Beweiserbringung nicht verhalten habe und fordere die Bestrafung Ulrichs.) erklären: 1. Rudolf soll vor dem ad hoc versammelten Kapitel um Verzeihung bitten, 2. er wird bis auf Widerruf durch den Erzbischof von der Kapitelstimme suspendiert, 3. das nur in allgemeinen gehässigen Anwürfen bestehende Libell wird zurückgewiesen, und 4. der Domdekan auf seine Bitte von den Anwürfen freigesprochen. |
Entstehungszeitraum: | 20.01.1329 |
Entstehungszeitraum, Anm.: | XIII. kalend. februar. anno domini mill(esim)o CCC vicesimo nono |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 11; Salzburg Domkapitel |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Aussteller: | Erzbischof Friedrich von Salzburg |
Empfänger/Vertragspartner: | Salzburg Domkapitel |
Ort: | Salzburg "Lata est hec sententia in camera nostra" |
Sprache: | Latein |
Siegel: | 1 anhangendes Siegel, beschädigt |
Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1359 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1652640 |
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