AT-OeStA/HHStA SB FA Montjoye II 01.12.1500 Das Schöffengericht Ingelheim beurkundet, daß Philipp von Leyen und Konrad Stumph von Waldeck mit Genehmigung des Bischofs Johannes von Worms die ihnen von diesem zu Lehen überlassenen Güter in Oberingelheim als Erbleihe gegen einen Jahreszins von 12 Gu

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB FA Montjoye II 01.12.1500
Titel:Das Schöffengericht Ingelheim beurkundet, daß Philipp von Leyen und Konrad Stumph von Waldeck mit Genehmigung des Bischofs Johannes von Worms die ihnen von diesem zu Lehen überlassenen Güter in Oberingelheim als Erbleihe gegen einen Jahreszins von 12 Gulden an Bewohner von Oberingelheim übertragen haben.
Entstehungszeitraum:01.12.1500
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1530
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1939842
 

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