AT-OeStA/HHStA UR NUK 370 Kaiser Sigmund setzt Herzog Gerhard von Jülich und Berg nach dem Tode des Adolf von Jülich als rechtmäßigen Inhaber von Geldern und Zütphen ein und überträgt auf ihn alle Rechte der Acht und Aberacht, die er Herzog Adolf gegen Arnold von Egmund übertragen hatte., 1437.09.

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR NUK 370
Titel:Kaiser Sigmund setzt Herzog Gerhard von Jülich und Berg nach dem Tode des Adolf von Jülich als rechtmäßigen Inhaber von Geldern und Zütphen ein und überträgt auf ihn alle Rechte der Acht und Aberacht, die er Herzog Adolf gegen Arnold von Egmund übertragen hatte.
Entstehungszeitraum:16.09.1437
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Sigmund
Ort:Prag
Sprache:Deutsch
Siegel:Siegel Fragment
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Laenen Nr. 329-333

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Zwei Ausfertigungen
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1467
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=20179
 

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