AT-OeStA/FHKA NHK Kaale VET Vereinigte Einlösungs- und Tilgungshofdeputation, 1810 - 1822 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA NHK Kaale VET
Titel:Vereinigte Einlösungs- und Tilgungshofdeputation
Entstehungszeitraum:1810 - 1822
Stufe:Teilbestand
Frühere Signaturen:Hofkammerarchiv, Bestand 69

Angaben zum Umfang

Anzahl:117
Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Vereinigte Einlösungs- und Tilgungsdeputation
Verwaltungsgeschichte:Die Überschwemmung der Monarchie mit Bankozetteln und deren rasch fortschreitende Wertverminderung erforderte, sollte der gänzliche Verfall der Währung noch in letzter Stunde aufgehalten werden, ein rasches Eingreifen. Das Patent vom 26. Februar 1810 verkündete nun die feste Absicht, "die anzahl bancozettel auf die zu dem innern umlaufe noch erforderliche summen zu beschränken" und "den vorstellungszeichen jenes volle vertrauen zu verschaffen, welches die Bancozettel vor ihrer unverhältnismässigen vermehrung genossen". Die Bankozettel sollten (im Verhältnis von höchstens 300 : 100) in Einlösungs- scheine umgewechselt werden, die durch Fundierung auf Realhypotheken und einen zu bildenden Tilgungsfonds der Konventionsmünze gleichgesetzt wurden. Mit der Durchführung aller zur Erreichung dieses Zieles notwendigen Maßnahmen war eine unter dem Namen "Vereinigte Einlösungs- und Tilgungsdeputation", aufzustellende "ganz unabhängige, die rechte einer privat-gesellschaft geniessende" Behörde zu betrauen, die sich "aus depudierten der stände aller prvinzen, mit zuziehung von depudierten aus den handlungs-gremien der ansehnlichsten handlungsplätze" zusammensetzen sollte. Als ihre Haupt- aufgaben wurden bezeichnet: die Ausfertigung der Einlösungsscheine, die Vernichtung der eingewechselten Bankozettel, die Verwaltung des Tilgungsfonds, die Benützung der zur Verfügung stehenden Realhypotheken zu Darlehen und die Honorierung der Einlösungsscheine mit Konventionsmünze.
Als provisorischer Präsident fungierte zunächst der älteste Landesdeputierte, Gubernialrat Gottlieb Freiherr von Ankershofen (Kärnten), nach der am 15. August vorgenommenen Wahl, die am 20 des Monats die kaiserliche Genehmigung erhielt, traten Oberstkämmerer Rudolf Graf Wrbna (Böhmen) als Präsident und Johann Graf Brandis (Steiermark) als Vizepräsident an die Spitze der Deputation. Allein der Versuch war vergeblich: auch die Einlösungsscheine verfielen, die Entwertung und der Sturz der Währung war nicht aufzuhalten. Das erste Zeichen beginnender Gesundung brachte das Patent vom 01.06.1816 mit seinem Versprechen, auf "die ausfertigung eines neuen papiergeldes mit zwangswerth und zwangsumlauf", sowie auf "„irgend eine vermehrung des gegenwärtig im umlaufe befindlichen" zu verzichten, und dem gleichzeitig kundgegebenen Plan der Errichtung einer privaten Nationalbank. Aber erst mit Handschreiben vom 11.04.1822 wurde die vereinigte Einlösungs- und Tilgungsdeputation aufgehoben und ihre Geschäfte an die Nationalbank übergeleitet; mit 15.07.1822 stellte die Deputation ihre Tätigkeit ein.
Archivierungsgeschichte:Die Akten der Deputation, soweit sie nicht der Nationalbank zur Weiterführung der Geschäfte notwendig waren und an sie übergeben werden mußten, wurden einer ausgiebigen Skartierung unterzogen, der Restbestand dem Hofkammerarchiv zur Aufbewahrung übergeben

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Bestandsschwerpunkte:
- Errichtung der Deputation, Personal- und Besoldungsstand
- Vertilgung verrufener und beschädigter Bankozettel
- In Umlauf gesetzte Einlösungsscheine
- Nummerierung und Revidierung der Bancozettel, Einlösungs- und Antizipationsscheine
- Manipulation, Personal und Amtsauslagen der Haupteinlösungskassen, Länderbankozettel- und Einlösungsscheinkassen
- Protokolle der Länderstellen in Bankozettel- , Einlösungsscheine- und Kassaangelegenheiten
- Fabrikation und Herausgabe der Antizipationsscheine. Verläge der Hauptkassen mit Antizipationsscheinen
Ordnung und Klassifikation:Die Akten sind nach 43 Sachbetreffen, und innerhalb dieser chronologisch, geordnet

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist zugänglich, gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung
Reproduktionsbestimmungen:Gemäß § X und XIV der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz) in der jeweils gültigen Fassung
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Indizes und Protokolle, Referenten-, Normalien- und Resolutionenbücher

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Hofkammerarchiv, Bestand "Präsidialakten" und Bestand "Kredit"
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1852
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2073
 

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