AT-OeStA/FHKA SUS Patente 17.43 Aufgrund einer Verordnung Ferdinands II. vom 8. Oktober 1630 wird für die Steiermark angeordnet, dass die Adeligen, welche bürgerliche Gewerbe betreiben, der bürgerlichen Instanz, die übrigen der Landeshauptmannschaft unterstehen, 1641.12.09 (Einzelstück (Aktenstück

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 17.43
Titel:Aufgrund einer Verordnung Ferdinands II. vom 8. Oktober 1630 wird für die Steiermark angeordnet, dass die Adeligen, welche bürgerliche Gewerbe betreiben, der bürgerlichen Instanz, die übrigen der Landeshauptmannschaft unterstehen
Entstehungszeitraum:09.12.1641
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Unterteilung/Enthält:2 Stück, ein brandgeschädigtes Exemplar

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Druck, Großformat
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1671
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2082128
 

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