AT-OeStA/FHKA NHK Kaale U GStR Ungarische, siebenbürgische, banatische und kroatische Grundsteuerregulierungs- und Landesvermessungsakten, 1786.01-1790.01 (Serie)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA NHK Kaale U GStR
Titel:Ungarische, siebenbürgische, banatische und kroatische Grundsteuerregulierungs- und Landesvermessungsakten
Entstehungszeitraum:01.1786 - 01.1790
Stufe:Serie (Sign., Faszikulatur, Rubrik, Liasse, Fach)
Frühere Signaturen:Bestand Nr. 43

Angaben zum Umfang

Anzahl:93
Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Eine grundlegende Verbesserung des gesamten Steuerwesens, wie sie das Reformprogramm Josephs II. vorsah, musste mit der Regulierung beginnen, der gleichmäßigen Verteilung der Grundsteuer, wobei alle Unterschiede zwischen Herren- und Bauerngrund, alle Begünstigungen von Kirchen- und Kameralgütern zu beseitigen waren. Zur Leitung dieses „so äusserst wichtigen geschäftes der einführung eines allgemeinen steuerfusses in gesamten erblanden, wie jenes der robot-abolition“, das der Kaiser einer aus dem Personal der vereinigten Hofstellen zusammenzusetzenden Hofkommission auftrug, wurde mit Handschreiben vom 27. Juli 1784 der Rechenkammerpräsident Karl Graf Zinzendorf bestellt. Als dann 1788 die Arbeit in den deutschen Provinzen so weit gediehen war, dass man glauben konnte, „mittels den allenthalben noch gleichen grundsätzen erhobenen datis zur belegung schreiten zu können, wurde Zinzendorf unter Bezeugung der besonderen Zufriedenheit des Kaisers mit Handschreiben vom 28. Februar seines Präsidiums enthoben, die Weiterführung des ganzen Rektifikationsgeschäftes der vereinigten Hofstelle übertragen und an die Spitze der neu zu bildenden Hofkommission der Staatsrat Eger gestellt.
Inzwischen hatte Joseph mit Handschreiben vom 30. Dezember 1785 die Ausdehnung dieser Reform auch auf die Länder der ungarischen Krone angeordnet. Um die Einheitlichkeit des Vorgehens zu sichern und doch den staatsrechtlichen Schwierigkeiten, die sich aus einer Kompetenzerweiterung der bereits bestehenden Steuer-Regulierungs-Hofkommission für Ungarn ergeben mussten, auszuweichen, wurden zwei Hofräte der ungarisch- siebenbürgischen Hofkanzlei zur Bearbeitung der Steuer-Regulierungs-Geschäfte bestimmt, die im engsten Zusammenhang mit der Hofkommission vorzugehen und dann die notwendigen Maßnahmen im Wege der ungarisch-siebenbürgischen Hofkanzlei zu treffen hatte. So gewann der Präsident der Hofkommission entscheidenden Einfluss auch auf die Grundsteuer-Regulierung in Ungarn, ohne dass doch, da die entsprechenden Erlässe unter Unterschrift des ungarisch-siebenbürgischen Hofkanzlers ergingen, formale staatsrechtliche Beschwerden berechtigt erscheinen konnten. Die Arbeit in Ungarn begann mit 1. Mai 1786.
Mit vielen anderen Reformen fiel schon sehr bald nach Josephs II. Tod am 20. Februar 1790 die von den Ständen der deutschen Erbländer und namentlich der Länder der ungarischen Krone heftig bekämpfte Steuer- und Urbarialregulierung: mit Handschreiben vom 21. März 1790 erfolgte "zur herstellung der guten ordnung" die Aufhebung der Kommission. Schon im April/Mai kehrte man zum theresianischen Steuersystem zurück.
Der die Länder der ungarischen Krone betreffende Bestand reicht von 1786 bis 1790 (93 Faszikel) und ist aus dem Verkehr der ungarisch-siebenbürgischen Hofkanzlei mit der Steuer-Regulierungs-Hofkommission sowie mit den ungarischen und siebenbürgischen Behörden (der Ofener Statthalterei, dem siebenbürgischen Gubernium, den Steuer-Regulierungs-Haupt- und Unterkommissionen usw.) entstanden. Er zählt vier Faszikel allgemeine Stücke („Generalien“) und 88 Faszikel nach Vermessungsbezirken untergeteilter Spezialakten. Behelfsbücher sind, da die Stücke offenbar ins allgemeine Protokoll der ungarisch-siebenbürgischen Hofkanzlei eingetragen wurden, nicht vorhanden.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Karton 1-5 Generalien
Karton 6-13 Agram (Zagreb)
Karton 14-19 Fogarasch (Fagaras)
Karton 20-27 Fünfkirchen (Pécs)
Karton 28-33 Großwardein (Oradea, Nagyvárad, Velký Varadín, Magnovaradinum)
Karton 34-38 Hermannstadt (Sibiu)
Karton 37-42 Kaschau (Košice, Kassa)
Karton 43-47 Klausenburg (Kolozsvár, Cluj, Cluj-Napoca)
Karton 48-51 Munkatsch (Munkács, Mukacevo, ¿¿¿¿¿¿¿¿/Mukatschewe, ¿¿¿¿¿¿¿/Mukatschiw)
r.Nr. 54-59 Neusohl
r.Nr. 60-67 Neutra
r.Nr. 68-74 Pest
r.Nr. 75-83 Raab
r.Nr. 84-87 Temesvar
r.Nr. 88 Statthalterei und Gubernium
r.Nr. 89 Szolnoker Untersuchungskommission
r.Nr. 90-93 Miszellen
Ordnung und Klassifikation:Die Akten sind nach geographischen Gesichtspunkten erfasst, d.h. nach Gespannschaften und innerhalb dieser chronologisch geordnet. Es sind keine Geschäftsbücher vorhanden, da die Stücke offenbar ins allgemeine Protokoll der ungarisch-siebenbürgischen Hofkanzlei eingetragen wurden

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch, Latein, Ungarisch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2089
 

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