AT-OeStA/FHKA NHK Dom Domänenakten, 1769-1874 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA NHK Dom
Titel:Domänenakten
Entstehungszeitraum:1769 - 1874
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Anzahl:2944
Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:k.k. Hofkammer
Verwaltungsgeschichte:Auf Grund ein es kaiserlichen Handbilletts vom 24. Dezember 1768 wurde die zentrale Verwaltung der Staatsgüter in den österreichischen Ländern und in Siebenbürgen in einer eigenen Abteilung der allgemeinen Hofkammer zusammengefasst und diese mit kaiserlicher Resolution vom 5. September 1769 unter gleichzeitiger Überweisung gewissen Banater Agenden zur "Hofkammer in Banater und Domänenangelegenheiten" ausgestaltet. Die Akten dieser Behörde reichen nur bis 1771, in welchem Jahr ihre Zuständigkeiten im Zuge der damals erstrebten Vereinfachung der Verwaltung an die allgemeine Hofkammer zurückkamen.
Die galizische Domänenabteilung, in deren Registratur auch die bedeutsamen Akten über die deutsche Kolonisation erliegen, ist ersichtlich im Jahre 1772, da Galizien an Österreich fiel, nach den Vorbild der böhmischen Domänenabteilung geschaffen worden. Sie war in den ersten Jahren ihres Bestandes den mit der zentralen Verwaltung Galiziens betrauten Behörden angegliedert, also 1772-1773 der Staatskanzlei und 1774-1776 der galizischen Hofkanzlei. Als diese 1776 aufgehoben wird, kommen die Domänenagenden zur Hofkammer, und hier sind sie ungeachtet deren zeitweiliger Vereinigung mit der Hofkanzlei zu den „Vereinigten Hofstellen“ und Zuweisung an eine zeitweise auftauchende Domänenhofkommission geblieben, so dass die bis zum Jahre 1800 heraufreichende Aktenreihe keine Zäsur aufweist.
Zur Verwaltung des nach der Aufhebung der Gesellschaft Jesu im Jahre 1773 an den Staat gefallenen Ordensvermögens wurde in der Hofkammer ein eigenes Departement gebildet, dessen Registratur die sogenannten "Exjesuitenakten" sind. Die von 1773 bis 1800 reichende Registerreihe erleidet für die Jahre 1775 bis 1781 eine Unterbrechung: in diesem Zeitraum wurden die Exjesuitensachen im Hinblick auf die Verwendung der daher anfallenden Gelder für geistliche und Studienzwecke bei der vereinigten Hofkanzlei bearbeitet; heute sind auch die bei der Hofkanzlei erwachsenen Register und Akten, ohne dass die äußeren Kennzeichen ihrer anderen Provenienz beseitigt worden wären, dem Hofkammerbestand eingegliedert.
Die "Robotabolitionsakten" (1783-1800) danken ihre Entstehung der Einführung der dauernden Robotablösung auf den vom Staate verwalteten Gütern durch die kaiserliche Entschließung vom 23. Jänner 1783. Zuerst von einer Abteilung der vereinigten Hofstelle geführt, wurde diese Aktion im April 1784 einer eigenen, unter der Leitung des Grafen Karl Zinzendorf stehenden Hofkommission übergeben; ein Jahr später kam dann die „Robotabolition“ über eine Domänenhofkommission zusammen mit den anderen Domänensachen wieder zur Kammer zurück.
Die seit 1789 bei der Hofkammer geführte zentrale Verwaltung der Religionsfondsgüter bildet unter dem Titel "Geistliche Domänen" eine Sonderabteilung der Domänenakten, die ebenso wie die anderen mit Ende 1800 in der allgemeinen Registratur der Hofkammer aufgeht.
Archivierungsgeschichte:Die frühen Domänenakten (1769-1801) setzen sich aus sehr verschiedenen Provenienzen zusammen, deren in Sonderregistern verzeichnete und in Sonderregistraturen nach Betreffen eingeteilte Aktenbestände dann mit dem Jahre 1801 in die Registratur der großen Domänenabteilung der Hofkammer einmünden.
Die älteste dieser Abteilungen war die böhmische; sie umfasste den Aktenniederschlag der Verwaltung der 1744 an den Gemahl Maria Theresias, Franz Stephan von Lothringen, verpfändeten böhmischen Krongüter nach ihrem Heimfall durch den Tod des Pfandinhabers 1765. Dieser Fonds wurde ebenso wie die Akten der böhmischen Kameralherrschaften Brandeis, Pardubitz, Podiebrad, Proßnitz, Zbirow samt den zugehörigen Behelfsbüchern an die Tschechoslowakische Republik abgetreten.
Mit 1801 setzt dann die große Reihe der allgemeinen Domänenabteilung der Hofkammer ein, die bis zum Jahre 1874 reicht; diese Akten liegen chronologisch nach Zahlen und werden durch Indizes erschlossen.
Die Reihe der "Staatsgüterbeschreibungen" ist eine Sammlung von Beilagen zu den Domänenakten des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dieser Bestand beinhaltet den Aktennachlass der zentralen Verwaltung der Staatsgüter in den österreichischen Ländern und in Siebenbürgen mit den Reihen "Galizische Domänen", "Galizische Hofkommissionsakten", "Exjesuitenakten", "Robotabolitionsakten", "Geistliche Domänen" und "allgemeine Domänenakten.
Die Allgemeine Domänenabteilung enthält jene Akten der Hofkammer bzw. des Finanzministeriums, die sich auf das unbewegliche Staatseigentum, z.T. auch auf den ärarischen Montansektor beziehen, und die v.a. in den Departements 4, 5, 8, 15, 21, 25, 26 und 27 bearbeitet worden waren. Nachdem mit ah. Entschließung vom 20. Jänner 1872 (Zl. 384-FM/1872) die Staatsforste, Staatsdomänen und Montanwerke in das Ressort des Ackerbauministeriums übergegangen waren, erlosch der Aufgabenbereich der Domänenregistratur, deren Aktenreihe bis 1874 in bisheriger Form weitergeführt wurde, danach bis 1876 vereinigt mit der VIII. oder Montanregistratur.
Im Zusammenhang mit dem österreich-ungarischen Ausgleich 1867 wurden die das Domänen- und Forstwesen in Ungarn und Siebenbürgen betreffenden Akten an das ungarische Finanzministerium überstellt (vgl. dazu Zl. 18.336, 19.504, 36.341 ex 1867, Zl. 20.709 ex 1868).
Der Bestand umfasst heute 2.679 Aktenkartons und 265 Bücher.
Ordnung und Klassifikation:Die Akten liegen innerhalb der Reihen nach meist geographischen Betreffssignaturen, dann chronologisch nach Zahlen

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Reproduktionsbestimmungen:Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz)
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Indizes und Protokolle

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Hofkammerarchiv, Bestand "Österreichisches Kamerale", Allgemeines Verwaltungsarchiv, Bestand "Religionsfonds"
Veröffentlichungen:Friedrich Walter: Inventar des Wiener Hofkammerarchivs. Wien 1951 (erschienen in der Reihe "Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs", II. Serie "Inventare österreichischer Archive", Bd. VII, hrsgg. von der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1904
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2095
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl