AT-OeStA/FHKA SUS Patente 24.22 Patent, wodurch den niederösterreichischen Landständen statt des früher bewilligten Aufschlags von 6 Kreuzer für jeden Metzen Getreides die Besteuerung der Rauchfänge und Rauchstuben mit einem Gulden gestattet werde, 1662.02.27 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 24.22
Titel:Patent, wodurch den niederösterreichischen Landständen statt des früher bewilligten Aufschlags von 6 Kreuzer für jeden Metzen Getreides die Besteuerung der Rauchfänge und Rauchstuben mit einem Gulden gestattet werde
Entstehungszeitraum:27.02.1662
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Unterteilung/Enthält:1 Stück

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1692
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2096838
 

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