AT-OeStA/FHKA SUS Patente 84.2 Milde Stiftungen in Kärnten müssen bei den geistlichen und weltlichen Obrigkeiten erst um ihre Genehmigung ansuchen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen (fehlt), 1747.01.11 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 84.2
Titel:Milde Stiftungen in Kärnten müssen bei den geistlichen und weltlichen Obrigkeiten erst um ihre Genehmigung ansuchen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen (fehlt)
Entstehungszeitraum:11.01.1747
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1777
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2106581
 

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