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AT-OeStA/FHKA SUS Postakten Postakten, 1526-1812 (Teilbestand)
Information on identification |
Ref. code: | AT-OeStA/FHKA SUS Postakten |
Title: | Postakten |
Creation date(s): | 1526 - 1812 |
Level: | Teilbestand |
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Information on extent |
Archival Material Types: | Akten und Geschäftsbücher |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Hofkammer, Niederösterreichische Kammer, Directorium in publicis et cameralibus |
Administration history: | Im Nachhang zur großen 1794 durchgeführten Reform wurde mit Reskript vom 14. Jänner 1750 das "postregale und die manipulation desselben", bisher (seit 1734) dem Hof- und Staatskanzler Corfiz Anton Grafen Uhlfeld bis auf die ins "pecuniale" einschlagende Angelegenheiten, die zur Hofkammer ressortierten, unterstellt, um es, in eine "bessere verfass- und einrichtung zu versetzen", dem Directorium in publicis et cameralibus zugeteilt; nur hinsichtlich „dessen, so die geheime correspondenz und staats-angelegenheiten belanget“, blieb die Kompetenz der Staatskanzlei aufrecht. Ein 1755 vom Grafen Johann Wenzel von Paar mit einem Pachtvorschlag unternommener Versuch, "sich und seine nachkommenschaft in die … seinen voreltern huldreichst verliehene activität eines obristen hof- und general-erblanden-postmeisters sich hinwiderumen einzuschwingen", führte zu einer administrativen Veränderung. Die Pachtung wurde zwar abgelehnt, um aber dem Grafen doch auch entgegenzukommen, richtete man eine dem Directorium untergebene „subdelegierte“ Hofkommission zur Bearbeitung der Postsachen ein, die mit 1. November ihre Tätigkeit begann und zu deren Präsidenten Graf Paar ernannt wurde. Die Reform von 1761, die in der Zerschlagung des Directoriums gipfelte, ließ die Hofkommission in ihrem Bestande unberührt, komplizierte aber den Geschäftsgang, indem nunmehr post-und botensachen“ der Hofkanzlei zugewiesen wurden, die „concertanter mit der commercienstelle“ vorzugehen hatte, das „diesfällige oeconomicum“ aber den Finanzstellen zugewiesen wurde. An die Stelle der Unterordnung unter das Directorium war die Abhängigkeit von mehreren Hofstellen getreten. 1765 brachte der letzte große theresianische Reformversuch das Postwesen zur Hofkammer, die nur in gewissen Belangen im Einvernehmen mit der Hofkanzlei vorzugehen hatte. Die Hofkommission selbst bestand weiter und wurde erst 1783 aufgehoben. Der unter dem Namen „Post-Hofkommissions-Akten“ zusammengefasste Bestand stellt sich nun dar als der Niederschlag der Tätigkeit zunächst des Directoriums in Postsachen (1750-1755) und dann (seit 1. November 1755) des Amtsverkehrs zwischen Directorium, bzw. Hofkanzlei und subdeligierter Hofkommission (nicht aber, wie die irreführende Bezeichnung schliessen lassen würde, als der Aktenniederschlag der Hofkommission selbst). Im Jahre 1783 hob Joseph II. die Posthofkommission auf und übertrug die Postverwaltung mit 1. Mai an die Landestellen, im Rekursweg an die vereinigte Hofstelle. Dem Fürsten (seit 1. August 1769) Johann Wenzel von Paar wurde die Besetzung der erledigten Dienststellen in der Weise belassen, dass er für die höheren Posten die kaiserliche Genehmigung einzuholen hatte, die niedrigen Stellen selbst vergeben konnte. Nach dem am 5. Juli 1792 erfolgten Tode des Fürsten Johann Wenzel wurde sein Sohn Fürst Wenzel unterm 15. März 1793 gegen Verzicht auf die ihm rezessmäßig zustehende Gegensperre der Oberst-Hofpostamtskasse in die Aktivität seines Vaters eingesetzt. Nach dem Tode des Fürsten Wenzel (22. November 1812) wurden die ihm ad personam zugestandenen besonderen Befugnisse in Postangelegenheiten als erloschen erklärt. Sein Sohn und Nachfolger, Fürst Karl, verzichtete auf alle in die Administration des Postwesens eingreifenden Gerechtsame des jeweiligen k.k. Obrist-Hof- und General-Erbland-Postmeisters und mit 1. Jänner 1813 ging die unmittelbare Leitung sämtlicher Geschäfte ausschließlich an die landesfürstlichen Behörden über. |
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Information on content and structure |
Content: | Der Bestand umfasst drei Serien: 1. Postwesen-Generalien (Alte Postakten) 1526-1764 Die Bezeichnung als "Generalien" ist, wenn überhaupt, nur für die letzten Jahre zutreffend, und zwar für die Sammlung von Akten, die in der Zeit von 1526 bis 1764 bei verschiedenen Behörden entstanden, nach dem Betreffgrundsatz hier zusammengetragen worden sind. Denn namentlich für das 16. und 17. Jahrhundert wurden weitgehend alle leicht auffindbaren Stücke über das Post- und Botenwesen in den habsburgischen Erbländern sowie auch die viel weniger zahlreichen, die Post im Reich betreffenden Akten gesammelt und als Sonderbestand aufgestellt.
2. Post-Hofkommissions-Akten 1750-1771 Im Nachhang zur großen 1794 durchgeführten Reform wurde mit Reskript vom 14. Jänner 1750 das "postr-regale und die manipulation desselben", bisher (seit 1734) dem Hof- und Staatskanzler Corfiz Anton Grafen Uhlfeld bis auf die ins "pecuniale" einschlagende Angelegenheiten, die zur Hofkammer ressortierten, unterstellt, dem Directorium in publicis et cameralibus zugeteilt; nur hiunsichtlich "dessen, so die geheime correspondenz und staats-angelegenheiten belanget", blieb die Kompetenz der Staatskanzlei aufrecht. Ein 1755 vom Grafen Johann Wenzel von Paar mit einem Pachtvorschlag unternommener Versuch, "sich und seine nachkommenschaft in die … seinen voreltern huldreichst verliehene activität eines obristen hof- und general-erblanden-postmeisters sich hinwiderumen einzuschwingen", führte zu einer administrativen Veränderung. Die Pachtung wurde zwar abgelehnt, um aber dem Grafen doch auch entgegenzukommen, richtete man eine dem Directorium untergebene "subdelegierte" Hofkommission zur Bearbeitung der Postsachen ein, die mit 1. November ihre Tätigkeit begann und zu deren Präsidenten Graf Paar ernannt wurde. Die Reform von 1761, die in der Zerschlagung des Directoriums gipfelte, ließ die Hofkommission in ihrem Bestande unberührt, komplizierte aber den Geschäftsgang, indem nunmehr post-und botensachen" der Hofkanzlei zugewiesen wurden, die "concertanter mit der commercienstelle" vorzugehen hatte, das "diesfällige oeconomicum" aber den Finanzstellen zugewiesen wurde. An die Stelle der Unterordnung unter das Directorium war die Abhängigkeit von mehreren Hofstellen getreten. 1765 brachte der letzte große theresianische Reformversuch das Postwesen zur Hofkammer, die nur in gewissen Belangen im Einvernehmen mit der Hofkanzlei vorzugehen hatte. Die Hofkommission selbst bestand weiter und wurde erst 1783 aufgehoben. Der unter dem Namen "Post-Hofkommissions-Akten" zusammengefasste Bestand stellt sich nun dar als der Niederschlag der Tätigkeit zunächst des Directoriums in Postsachen (1750-1755) und dann (seit 1. November 1755) des Amtsverkehrs zwischen Directorium, bzw. Hofkanzlei und subdeligierter Hofkommission (nicht aber, wie die irreführende Bezeichnung schliessen lassen würde, als der Aktenniederschlag der Hofkommission selbst). Mit dem Jahre 1771 bricht dieser Bestand ab, obwohl die subdeligierte Hofkommission noch bis 1783 fortbestand. Vielleicht ist mit der 1771 vollzogenen innenpolitischen Umgruppierung - Ernennung Graf Katzfelds zum Staatsminister, Graf Blümegens zum obersten Kanzler und Graf Kollowrats zum Hofkammerpräsidenten - eine Änderung in der bis dahin beübten Verwaltungspraxis in Postsachen eingetreten, die Akten geben darüber keinen Aufschluß.
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| 3. Fürst Paarsche Postakten 1783-1812 Im Jahre 1783 hob Joseph II. die Posthofkommission auf und übertrug die Postverwaltung mit 1. Mai an die Landestellen, im Rekursweg an die vereinigte Hofstelle. Dem Fürsten (ab 1. August 1769) Johann Wenzel von Paar wurde die Besetzung der bei dem ganzen Postbestande erledigten Dienststellen in der Weise belassen, dass er für die höheren Posten die kaiserliche Genehmigung einzuholen hatte, die niedrigen Stellen selbst vergeben konnte. Nach dem am 5. Juli 1792 erfolgten Tod des Fürsten Johann Wenzel wurde sein Sohn Fürst Wenzel unterm 15. März 1793 gegen Verzicht auf die ihm rezessmäßig zustehende Gegensperre der Oberst-Hofpostamtskasse in die Aktivität seines Vaters eingesetzt. Nach dem Tode des Fürsten Wenzel am 22. November 1812 wurden die ihm ad personam zugestandenen besonderen Befugnisse in Postangelegenheiten als erloschen erklärt. Sein Sohn und Nachfolger, Fürst Karl, verzichtete auf alle in die Administration des Postwesens eingreifenden Gerechtsame des jeweiligen k.k. Obrist-Hof- und General-Erbland-Postmeisters und mit 1. Jänner 1813 ging die unmittelbare Leitung sämtlicher Geschäfte ausschließlich an die landesfürstlichen Behörden über. |
System of arrangement: | 1. Postwesen-Generalien (Alte Postakten) 1526-1764 27 chronologisch geordnete Aktenfaszikel. Der letzte Faszikel enthält Aktenstücke (großteils innerösterreichischer Provenienz) zur Geschichte der Errichtung einer österreichischen Postanstalt in Venedig und deren Besetzung aus den Jahren 1587-1700, die in dieser Zusammenstellung 1824 an das Hofkammerarchiv gelangt sind. Die ursprünglichen Behelfsbücher fehlen, dafür sind vier Bände angelegt werden.
2. Post-Hofkommissions-Akten 1750-1771 Dieser herkunftsmäßig also beim Direktorium, bzw. der Hofkanzlei entstandene Fonds im Umfang von 24 Aktenfaszikeln ist nach Sachbetreffen geordnet und wird durch eine vollständige Reihe von Protokollen mit beigebundenen Indizes aufgeschlossen.
3. Fürst Paarsche Postakten 1783-1812 Die nun aus der Handhabung der den Fürsten Johann Wenzel und Wenzel von Paar 1783 zugestandenen und bis 1812 geübten Befugnisse erwachsenen Akten umfassen 65 Faszikel und sind innerhalb zweier Reihen - die Angelegenheiten der deutschen Erbländer wurden von denen der Länder der ungarischen Krone getrennt geführt - nach Zahlen geordnet. Die Trennung nach territorialen Gesichtspunkten wurde bei den Protokollen und Indizes (22 Bände) nur bis einschließlich 1800 aufrechterhalten. |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Der Bestand ist frei zugänglich, gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung. |
Reproduction conditions: | Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz) |
Language: | Deutsch, Latein |
Finding aids: | Zu den „Generalien“ („Alte Postakten“) und zu den „Paarschen Postakten“, sowie zu Signatur 9 des Bestandes „Österreichisches Kamerale“ hat die Generalpostdirektion Stückverzeichnisse (Regesten) und Indizes anlegen lassen (37 Bände), die die Benützung dieser Fonds außerordentlich erleichtern. |
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Information on related materials |
Related material: | Bestand "Österreichisches Kamerale", Faszikulatur 9, ab 1762 - ca. 1850 |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: AT-OeStA/HHStA RHR Misc Postwesen im Reich Postwesen im Reich, 1535-1802 (Serie)
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1842 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2128 |
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