AT-OeStA/AdR HBbBuT PTV 2Rep Liqu Liquidator des Deutschen Reiches in der Republik Österreich (Post- und Telegraphenverwaltung), 1945-1951 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR HBbBuT PTV 2Rep Liqu
Titel:Liquidator des Deutschen Reiches in der Republik Österreich (Post- und Telegraphenverwaltung)
Entstehungszeitraum:1945 - 1951
Stufe:Teilbestand
Frühere Signaturen:05R300/2

Angaben zum Umfang

Anzahl:119
Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung 1945-1951
Verwaltungsgeschichte:Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich und der Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs vom 27. April 1945 wurde mit Beschluss einer provisorischen Staatsregierung auch ein Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr gegründet (StGBl. Nr. 1 und 2/1945).

Mit dem Gesetz vom 20. Juli 1945 betreffend die Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reichs in die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz) wurden dann die Geschäftsbereiche der neuen Staatsämter genau definiert (StGBl. Nr. 94/1945). Laut § 52 dieses Gesetzes wurden die Reichspostdirektionen aufgelöst und die Verwaltung des Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesens in oberster Instanz von der dem Staatsamt eingegliederten Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung übernommen. In Unterordnung unter die Generaldirektion wurde in Wien, Linz, Innsbruck, Graz und Klagenfurt je eine Post- und Telegraphendirektion errichtet und diesen die örtlichen Post- und Telegraphen- sowie Fernsprechämter unterstellt.

Zu Beginn des Jahres 1946 wurde dann ein Bundesministerium für Verkehr gebildet, auf welches neben den Angelegenheiten des Verkehrs auch die Post- und Telegraphenverwaltung übergingen. Gesetzlich fundamentiert wurden diese Vorgänge erst im nachhinein, und zwar im Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung (BGBl. Nr. 120/1946), wonach laut §2 Absatz 2 das Bundesministerium für Verkehr aus dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr die Angelegenheiten des Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesens einschließlich des Rundfunkwesens zu übernehmen hatte.

Die innere Struktur der Generaldirektion, die jeweils als eigene Sektion (als Sektion III) im Verkehrsministerium bestand, veränderte sich nur geringfügig. Sie bestand bis 1963 aus einem Büro des Generaldirektors und 3 Gruppen, welche in sich in Abteilungen gegliedert waren:

Gruppe I: Organisation, Personal, Budget, Gebäude- und Wirtschaftsangelegenheiten
Gruppe II: Postdienst, Rechts-, Verkehrs- und Beförderungsangelegenheiten
Gruppe III: Telegraphen-, Fernsprech- und Rundfunkdienst

Ab 1964 kam noch eine Gruppe 4 (Fernmeldetechnik) dazu.

Außerdem gab es noch einige Dienststellen außerhalb des Gruppenverbandes, die der Generaldirektion unterstellt waren, nämlich das Fernmeldetechnische Zentralamt, die Postzeugverwaltung, die Telegraphenzeugverwaltung, die Postautohauptwerkstätte sowie das Post- und Telegraphenmuseum.

Im übergeordneten Ministerium kam es hingegen zu mehreren Umgestaltungen. So erhielt das Bundesministerium für Verkehr durch das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1949 die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe (BGBl. Nr. 24/1950) und bekam noch einige Aufgabenbereiche dazu.

Aufgrund des Bundesgesetzes vom 11. Juli 1956 über die Neuordnung des Wirkungsbereiches einiger Bundesministerien wurden unter anderem die Angelegenheiten des Rundfunks in den Wirkungsbereich der Bundesregierung übertragen und das Bundesministerium erhielt gleichzeitig die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft (BGBl. Nr. 134/1956).

Am 25. Mai 1966 wurde dann durch Beschluss des Nationalrates wiederum der Wirkungsbereich geändert und das Ministerium erhielt die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen (BGBl. Nr. 70/1966),was allerdings auch nicht lang von Dauer war, denn 1970 wurde der Aufgabenbereich "verstaatlichte Unternehmungen" wieder herausgelöst und die Bezeichnung war dann bis 1984 Bundesministerium für Verkehr. Ab 1985 war die Generaldirektion für die Post und Telegraphenverwaltung schließlich in der Sektion III des neu geschaffenen Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr beheimatet.
Archivierungsgeschichte:Der erste Teil, die Jahrgänge 1945 bis 1950, wurde dem Allgemeinen Verwaltungsarchiv im Jahr 1961 übergeben. In den folgenden Jahren wurden die Akten dann in regelmäßigen Abständen ins Archiv gebracht.

Nachdem der gesamte Bestand 1987 vom Allgemeinen Verwaltungsarchiv an das Archiv der Republik abgetreten wurde, übernimmt nun das Archiv der Republik pro Jahr einen Jahrgang.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Beamtenüberleitungsgesetz, Behandlung nach Verbotsgesetz, Enthebungen gemäß § 8 (3) des Beamtenüberleitungsgesetzes, Liegenschaften, politische Erhebungen, Rückstellungen, USIA, Verkäufe, Wiedergutmachungen, Wohnungen
Ordnung und Klassifikation:Ordnungsprinzip: Provenienzprinzip

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Indizes, Karteien, Protokolle
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1981
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2278524
 

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