AT-OeStA/HHStA RK GehR 8-1-28 Nr. 78 Note des Obersthofmeisteramts an den Reichsvizekanzler, ob der Graf von Schaffgotsch hinsichtlich seiner Hofcharge nicht nach der Art zu behandeln ist, welche in dem mit dem Kurfürsten von Mainz geschlossenen Kanzleivertrag § 3 enthalten ist, daß denjenigen kai

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK GehR 8-1-28
Titel:Nr. 78 Note des Obersthofmeisteramts an den Reichsvizekanzler, ob der Graf von Schaffgotsch hinsichtlich seiner Hofcharge nicht nach der Art zu behandeln ist, welche in dem mit dem Kurfürsten von Mainz geschlossenen Kanzleivertrag § 3 enthalten ist, daß denjenigen kaiserlichen Geheimen Räten, welche Hofämter bekleiden, wie alle Präsidenten der Hofstellen die neuen Dekrete gratis ausgefertigt werden sollen
Entstehungszeitraum:09.11.1793
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2488237
 

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