Information on identification |
Ref. code: | AT-OeStA/KA Pers GB |
Title: | Militärische Grundbuchsevidenz (GB) [teilweise online zugänglich] |
Creation date(s): | 1820 - approx. 1938 |
Creation date(s), remarks.: | Ausläufer noch über 1938 hinausgehend |
Level: | Bestand |
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Information on extent |
Archival Material Types: | Akten |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Die einzelnen Truppenkörper und Anstalten bis 1869, ab 1869 die einzelnen Ergänzungsbezirkskommanden in den diversen Kronländern und die Ersatzkader der Truppenkörper. |
Administration history: | Gegen Ende des Jahres 1820 wurde die Führung der Musterlisten durch die Grundbuchsführung abgelöst.
Es war nunmehr für jede Militärperson ein eigenes Grundbuchsblatt zu führen. Die erste Anlage der Grundbücher hatte sich auf den mit Ende Oktober 1820 verbliebenen effektiven Stand zu gründen [--> mit 1. November 1820 begann das neue Militärjahr!]. Mit der Grundbuchsführung wollte man die Regimentskanzleien und die Hofkriegsbuchhaltung von der "lästigen Aufbewahrung einer großen Anzahl Papiere entheben". Die genauen Vorschriften sind der „Belehrung zur Grundbuchsführung für die k. k. Regimenter, Bataillons und Corps, so wie für alle Militär-Branchen, welche Monaths-Acte und Muster-Acte legen.“ zu entnehmen (Kriegsarchiv, Militärimpressen Nr. 883/5: 29. Dezember 1820).
Die einzelnen Truppenkörper mussten in bestimmten Zeitabschnitten (anfänglich alle zehn Jahre, später in kürzeren Zeitabschnitten) die Grundbuchsblätter der innerhalb des jeweiligen Zeitraumes abgegangenen Personen an die Zentralstelle (Hofkriegsrat, ab 1848 Kriegsministerium) einsenden. - 1869 endete diese Art der Grundbuchsführung auf Grund eines neuen Wehrgesetzes. --> Der gesamte Aktivstand ("Effektiv") der einzelnen Truppenkörper und Anstalten, der Stäbe und Verwaltungsbranchen, der Militärbeamten und Militärparteien wurde noch einmal in Grundbuchsblättern festgehalten.
Ab 1869 wurde der Mannschaftsstand nur mehr beim jeweils zuständigen Ersatztruppenkörper in den einzelnen Kronländern der Monarchie evident gehalten, - die Einsendung der Grundbuchsblätter von Unteroffizieren und einfachen Soldaten an das Kriegsministerium in Wien war nicht mehr vorgesehen. --> Die Grundbuchsblätter befanden sich daher nach dem Zusammenbruch der Monarchie in den einzelnen Nachfolgestaaten, - eine Abgabe war nicht erforderlich, da diese bereits "vor Ort" verfügbar waren].
Lediglich für Offiziere und gleichrangige Militärbeamte und Militärparteien wurden Kontroll-Grundbuchsblätter an das Kriegsministerium eingesendet. - Die Kontroll-Grundbuchsblätter betreffend Personen, die nach dem Zusammenbruch der Monarchie nicht österreichische Staatsbürger wurden, forderten die Nachfolgestaaten an und wurden daher an diese übermittelt (Übergabe an Gesandte etc.). |
Archival history: | Ein Teil des Bestandes Grundbuchsevidenz wurde am 13. April 1921 von Militärliquidierungsamt (MLA), Abteilung 15 (ehemals Fachrechnungsabteilung des Kriegsministeriums) übernommen. Größtenteils handelte es sich dabei um die bis zum Jahre 1869 geführten Grundbuchsblätter der Regimenter, Korps und Anstalten.
Die Grundbuchsblätter der Geburtsjahrgänge 1865 bis 1900 - von Militärpersonen, die in der 1. Republik auf Grund ihres bestandenen Heimatrechts österreichische Staatsbürger waren bzw. die, nachdem sie für Österreich optierten, österreichische Staatsbürger wurden - gelangten vorerst nicht ins Kriegsarchiv in Wien. Die Grundbuchsblätter der in der Republik Österreich heimatsberechtigten Militärpersonen wurden von den liquidierenden Ersatztruppenkörpern an die Landesevidenzreferate in den verschiedenen Bundesländern übergeben.
Erst nach dem 2. Weltkrieg in der Mitte des 20. Jahrhunderts gelangten die Grundbuchsblätter der Geburtsjahrgänge 1865 bis 1890 aus einigen Bundesländern in das Kriegsarchiv. Jene von Salzburg, Tirol und Vorarlberg verblieben in den jeweiligen Bundesländern.
Die Grundbuchsblätter der Geburtsjahrgänge 1891-1900 wurden, bevor sie vom Kriegsarchiv übernommen werden konnten, vom Bundesministerium für Inneres (bis 1974: Sektion IV, Referat 33/M; 1975-1983: Sektion IV, Referat 4/b) in Wien VII, Karl Schweighofer-Gasse 3, verwahrt. Gemeinsam mit den Militärmatriken und den Verlustunterlagen des Ersten Weltkrieges verblieben sie räumlich noch an diesem Standort bis zur Übersiedlung in das zentrale Archivgebäude des Österreichischen Staatsarchivs in Wien III, Nottendorfer Gasse 2.
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Information on content and structure |
Content: | Gliederung des Archivbestandes - Militärische Grundbuchsevidenz (GB) - in folgende
TEILBESTÄNDE: (Auflistung der einzelnen Serien - siehe in der Detailansicht des jeweiligen Teilbestandes!)
- Grundbuchsevidenz, spezielle Reihen für Offiziere und verschiedene Militärbeamte und Militärparteien [mehrere Serien, darunter z.B.: Pensionisten und außer Dienst befindliche Generäle, Offiziere und Gagisten (PaD)]
- Grundbuchsevidenz für Offiziere und Mannschaften; [mehrere Serien, darunter z.B.: Alphabetische Reihen der Kronländer und nachgefolgten Bundesländer Österreichs]
- Evidenzen, Landsturmevidenzen im Ersten Weltkrieg [mehrere Serien, darunter z.B.: Niederösterreich Landsturmmusterungsscheine, Geburtsjahrgänge 1865 - 1875]
Die ab 1820 vorgeschriebenen Grundbuchsblatt-Formulare enthalten folgende Rubriken:
– Grundbuchs-Heft | Seite – Tauf- und Zuname – Geburts-Ort - Herrschaft - Kreis oder Comitat - Geburts-Land (= Kronland) – Geburtsjahr – Religion – Stand – Profession – Zugewachsen am [...] / als [...] – Nachgefolgte - Charge - Veränderung | im Jahre | am - Beschreibung
In der Rubrik „Beschreibung“ sind die Veränderungen näher angeführt, mit Angaben über Art und Weise von Verehelichungen, verliehene Orden, unter Hinweis auf hofkriegsrätliche Verordnungen, Allerhöchste Entschließungen usw.
Zur Rubrik "Geburtsjahr" ist Folgendes zu bemerken: Im Zeitabschnitt 1820 - 1869, als noch die einzelnen Regimenter, Branchen und Korps die Grundbuchsblätter führten, finden sich noch oft Geburtsjahre angegeben, die das Ergebnis der Rückrechnung des angegebenen Alters der Militärperson waren (das bedeutet, dass das im Grundbuchsblatt angegebene Geburtsjahr vom tatsächlichen Geburtsjahr - bisweilen erheblich - abweichen kann! - In den seltenen Fällen, wenn Urkunden vorgelegt wurden, wurde eine nachträgliche Korrektur vorgenommen). Nur vereinzelt (von wenigen Regimentern --> regional unterschiedlicher Brauch) wurde das genaue Geburtsdatum eingetragen.
In weiterer Folge kamen auch Grundbuchsblatt-Formulare zum Einsatz, die einen Abschnitt „Persons-Beschreibung“ enthielten (dieser Teil wurde jedoch nicht immer ausgefüllt). Im Detail: „Statur, Haare, Augen, Augenbrau(n)en, Nase, Mund, Kinn, Angesicht, Besondere Merkmale, Redet Sprachen, Geimpft, Messet“. |
System of arrangement: | siehe unter Teilbestände und den einzelnen Serien |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Finding aids: | Lesesaalbehelfe: Signaturen 1/20, 1/21, 1/22 (Kartonverzeichnisse) |
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Additional comments |
Comments: | fremdsprachige Bezeichnungen sind z.B.: "List hlavní základni knihy"; "(Alosztaly) Anyakönyvi lap"; Maticni list pododdelka; |
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Related units of description |
Related units of description: | none |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1968 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2560 |
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