AT-OeStA/HHStA UR NUK 693 Karl V., der schon früher (1551 März 1, Augsburg) seinen Sohn Philipp mit Geldern, Zütphen und den anderen Reichslehen in den Niederlanden belehnt hatte, jedoch unter lebenslänglicher Zurückbehaltung der Verwaltung, übergibt diese nun gänzlich an Philipp., 1555.10.25 (Ein

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR NUK 693
Titel:Karl V., der schon früher (1551 März 1, Augsburg) seinen Sohn Philipp mit Geldern, Zütphen und den anderen Reichslehen in den Niederlanden belehnt hatte, jedoch unter lebenslänglicher Zurückbehaltung der Verwaltung, übergibt diese nun gänzlich an Philipp.
Entstehungszeitraum:25.10.1555
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Karl V.
Ort:Brüssel
Sprache:Latein
Siegel:Siegel mit Metallschale fehlt
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1585
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=25831
 

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