AT-OeStA/HHStA RKG Wetzlarer Akten 1-2 Ayrer contra Schönleben; betreffend eine nicht ausgefolgte Lieferung von Speick, 1577-1580 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RKG Wetzlarer Akten 1-2
Titel:Ayrer contra Schönleben; betreffend eine nicht ausgefolgte Lieferung von Speick
Entstehungszeitraum:1577 - 1580
Frühere Signaturen:Reichskammergericht: Gefach 5 A Nr. 454
Darin:Q 3: Instrumentum executae citationis. Notariatsinstrument des Matthias Schmeckenpfrill, Speyer, 07.08.1577
Q 6: Libellus Appealationis articulatus des Sebaldt Ayrer contra Anthonius Schönleben 05.07.1578
Q 7: Wolgegründete exceptionies und ersuchen 14.05.1579
ohne Q Ladung Ayer contra Schönleben 18.11.1577
ohne Q Original Gewalt cum ratificatione des Anthonius Schönleben Appellanten contra Sebaldt Ayrer, Salzburg, 20.11.1577
ohne Q Original Gewalt Sebaldt Ayrer contra Anthonius Schönleben, Nürnberg 23.06.1578
ohne Q Urkhund incontinenti et viva voce beschehener appelation, Salzburg 15.10.1579
ohne Q Replice cum acceptionibus 06.06.1580
Acta Priora

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Ayrer, Sebaldt, Bürger der Stadt Nürnberg
Beklagter/Antragsgegner:Schönleben, Anthonius, Bürger der Stadt Salzburg
RHR-Agenten:Reichskammergerichtsprokuratoren: Stephan Neudorfer; Johann Ludwig Kogmann
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:Appelationis
Gegenstand - Beschreibung:Sebaldt Ayrer klagt Anthonius Schönleben wegen einer nicht ausgefolgten Lieferung von Speick [Speickh] und dem ihm dadurch entstandenen Schaden vor dem Hofgericht in Salzburg.

Grund des Rechtsstreites aus den Acta Priora:
1565 hat Ayrer dem Admonter Bürger Peter Seiboldt 850 Gulden für eine Lieferung von Speick, die Seiboldt nach Salzburg liefern sollte, bezahlt. Insgesamt sollte Seiboldt 100 Zentner Speick liefern. Gleichzeitig hatte Seiboldt bei Schönleben Schulden. Als im Jahr 1566 eine schlechte Speickernte anstand und Schönleben sein Geld von Seiboldt zurück haben wollte, einigten sich Seiboldt und Schönleben, dass Ayrer nur die Hälfte des ihm vertraglich zustehenden und schon bezahlten Speicks erhalten sollte und die andere Hälfte an Schönleben geht. In Summe beziffert Ayrer den Schaden, der ihm entstanden ist, auf 1000 Gulden. Schönleben erwidert, dass er selbst mit Seiboldt am 16. Mai 1565 einen Handel abgeschlossen hatte, mit dem Inhalt, dass Seiboldt ihm den Speick, der im Jahr wachsen werde, nach Salzburg liefern soll. Vor dem Salzburger Hofgericht wurde Schönleben freigesprochen, Ayrer appellierte danach an das Reichskammergericht.
Bemerkungen:Als Speik (auch: Speick) werden in den Alpen prinzipiell stark duftende, aromatische Pflanzen bezeichnet. Normalerweise wird hierbei auf den Echten Speik (Valeriana celtica) verwiesen, dessen Rhizome in der Seifenproduktion verwendet werden.
Umfang:7,5 cm

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Deskriptoren

Einträge: Speyer (Ort\Deutschland\Politische Struktur\Rheinland-Pfalz)
 Nürnberg (Ort\Deutschland\Politische Struktur\Bayern\Mittelfranken)
 Salzburg (Ort\Österreich\Politische Struktur (aktuell))
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1610
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2605449
 

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