AT-OeStA/FHKA SUS Patente 221.2 Kundmachung betreffend die Hauszinns-Quittungen; diese dürfen nur auf den gedruckten Formularen ausgestellt und angenommen werden, bei Nichteinhaltung droht eine Strafe in Höhe der zwanzigfachen Stempelgebühr, 1776.08.03 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkund

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 221.2
Titel:Kundmachung betreffend die Hauszinns-Quittungen; diese dürfen nur auf den gedruckten Formularen ausgestellt und angenommen werden, bei Nichteinhaltung droht eine Strafe in Höhe der zwanzigfachen Stempelgebühr
Entstehungszeitraum:03.08.1776
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2752871
 

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