AT-OeStA/FHKA SUS Patente 221.15 Verordnung betreffend die an die Regierung abzustattenden Berichte; diese müssen allzeit im Namen der Inhaber und mit Unterschrift eines Advokaten eingereicht werden, 1776.09.05 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 221.15
Titel:Verordnung betreffend die an die Regierung abzustattenden Berichte; diese müssen allzeit im Namen der Inhaber und mit Unterschrift eines Advokaten eingereicht werden
Entstehungszeitraum:05.09.1776
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:St. Pölten
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2752884
 

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