AT-OeStA/FHKA SUS Patente 241.16 Verordnung, dass wenn Personen ihre Realitäten noch zu Lebzeiten einem Stift oder Kloster überstellen, das Kloster oder Stift die Person bis zu ihrem Tod mit Nahrung und Kleidung versorgen muss und nach dem Tod die Beerdigung übernehmen und einige Messen lesen soll

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 241.16
Titel:Verordnung, dass wenn Personen ihre Realitäten noch zu Lebzeiten einem Stift oder Kloster überstellen, das Kloster oder Stift die Person bis zu ihrem Tod mit Nahrung und Kleidung versorgen muss und nach dem Tod die Beerdigung übernehmen und einige Messen lesen soll
Entstehungszeitraum:15.09.1779
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:2 Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2753264
 

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