AT-OeStA/HHStA SB Flugschriften 6-1817-2 Beweis, dass die Königlich= Württembergische Verordnung vom 18ten Nov. 1817, wodurch in den Besitzungen der ehe-maligen Reichsstände die Falllehn als auf=gehoben, und die grundherrlichen Gefälle und Einkünfte als ablösbar erklärt werden, mit den Grundsätzen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Flugschriften 6-1817-2
Titel:Beweis, dass die Königlich= Württembergische Verordnung vom 18ten Nov. 1817, wodurch in den Besitzungen der ehe-maligen Reichsstände die Falllehn als auf=gehoben, und die grundherrlichen Gefälle und Einkünfte als ablösbar erklärt werden, mit den Grundsätzen des Rechts und mit den Bestimmungen der deutschen Bun=desakte nicht vereinbar sey. (Falllehen in der deutschen Bundesakte)
Entstehungszeitraum:18.11.1817
Frühere Signaturen:AT-OeStA/HHStA SB Flugschriften 1817 – 2
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch

Angaben zum Umfang

Umfang/Format:20 Seiten

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1847
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2755421
 

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