AT-OeStA/FHKA SUS Patente 262.10 Erinnerung, dass bei Todesurteilen man zuerst den Delinquenten darüber informieren solle und dann die Akten und den eventuellen Rekurs des Delinquenten beim Kriminalobergericht zur Weiterleitung an den Hof abgeben soll, 1782.08.12 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Ka

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 262.10
Titel:Erinnerung, dass bei Todesurteilen man zuerst den Delinquenten darüber informieren solle und dann die Akten und den eventuellen Rekurs des Delinquenten beim Kriminalobergericht zur Weiterleitung an den Hof abgeben soll
Entstehungszeitraum:12.08.1782
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2759582
 

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