AT-OeStA/HHStA UR AUR 2379 König Rudolf entscheidet, daß die Übertragung der Reichslehen durch Graf Otto von Burgund an dessen Bruder Hugo ungültig sei, da Otto die Burg früher seiner Gattin Mechthild als Wittum zugesprochen hatte., 1291.05.01 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 2379
Titel:König Rudolf entscheidet, daß die Übertragung der Reichslehen durch Graf Otto von Burgund an dessen Bruder Hugo ungültig sei, da Otto die Burg früher seiner Gattin Mechthild als Wittum zugesprochen hatte.
Entstehungszeitraum:01.05.1291
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 2
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:König Rudolf
Empfänger/Vertragspartner:Hugo von Burgund(?)
Ort:Murten
Sprache:Latein
Beschreibstoff:Papier
Ansichtsbild:
  • 1
  • 2
    

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme
Zugangsbestimmungen:online zugänglich

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Böhmer-Redlich, S.525, Nr. 2445.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift, 19. Jh.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1321
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=306993
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl