AT-OeStA/FHKA SUS Patente 268.4 Kundmachung, dass bei Veräußerung der Güter und Realitäten der aufgehobenen Köster die Erbsteuer dem Religionsfonds nicht zur Last fallen, 1783.03.04 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 268.4
Titel:Kundmachung, dass bei Veräußerung der Güter und Realitäten der aufgehobenen Köster die Erbsteuer dem Religionsfonds nicht zur Last fallen
Entstehungszeitraum:04.03.1783
Entstehungszeitraum, Anm.:1783.03.04
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)
Frühere Signaturen:FHKA

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1813
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3568524
 

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