AT-OeStA/FHKA SUS RA 237.46 Ferdinand I. an die Kommissäre zu Augsburg: Annahme der Abmachungen mit Anton Fugger und Zustellung der Verschreibungen an Jacob Saurzapf nach Erlag des Geldes, dagegen könne er den Vorschlag der Paumgartner nicht annehmen; da das Fuggerische Darlehen nicht genügt, soll

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS RA 237.46
Titel:Ferdinand I. an die Kommissäre zu Augsburg: Annahme der Abmachungen mit Anton Fugger und Zustellung der Verschreibungen an Jacob Saurzapf nach Erlag des Geldes, dagegen könne er den Vorschlag der Paumgartner nicht annehmen; da das Fuggerische Darlehen nicht genügt, sollen sie trachten weiteres Geld aufzubringen; da Mathias Manlich (Mandlich) die Bezahlung der an ihn gewiesenen Parteien mit der Begründung verweigert, es seien ihm 6000 Zentner Kupfer ausständig, sollen sie mit Mandlich und den Parteien verhandeln und ihnen bekannt geben, dass nach dem Bericht des Kupferhändlers Christoph von Konriz (Konritz) diese 6000 Zentner wohl vorhanden sind, aber wegen Mangel an Fuhrwerk nach Teschen und Krakau nicht verfrachtet werden können; auch des Furtenbach Vorschlag wird angenommen; bezüglich der Bezahlung des Jacob Herbrot zu Augsburg stehe man mit dessen Sohn hier in Verhandlung; dem Mandlich wird geschrieben, dass er wegen Abraitung über den Kupferkauf und Abschluss eines neuen Kupferkontrakts binnen 3 Wochen einen Bevollmächtigten an den königlichen Hof abordne; dem Hofmeister der Königin Maria sollen sie die 2000 Kronen, welche er dem Don Pedro de Lasso vorgestreckt hat, aus den Seutterschen (Seuter) Darlehen bezahlen; wegen der Beschwerde der Herwart, dass der Gemeine Pfennig des Erzbischofs von Mainz langsam eingehe, wird wiederholt an den Fiskal des Kammergerichtes in Speyer geschrieben; die neue Verschreibung für Herwart habe sich verzögert, was sie bei ihm entschuldigen sollen; dass sie das Darlehen des Sebastian von Rhein per 4000 fl. und einen Teil des Seutterschen Darlehens zur Bezahlung von Schulden verwendet, wird approbiert, doch sollen sie die restlichen 9000 fl. sogleich dem Hofzahlmeister überweisen; mit Mandlich soll verhandelt werden, dass er wegen Bezahlung der 17.200 fl. bis zur Abrechnung über den Kupferkauf warte; dass der Rest des württembergischen Geldes zur Befriedigung von Gläubigern verwendet werden soll, wird gutgeheißen, doch möge davon soviel als nur möglich dem Hofzahlmeister überwiesen werden; da nun feststeht, das der Abt von Weingarten an Baugeld nicht mehr als 1275 fl. zu erlegen hat, soll dieses Geld niemandem anderen als dem Hiersch übewiesen werden
Entstehungszeitraum:22.06.1554
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)
Frühere Signaturen:18.555

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch

Angaben zum Umfang

Umfang:Fol. 205-212

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1584
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3827444
 

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