AT-OeStA/HHStA UR AUR 5135 König Heinrich von Böhmen erklärt, dass alle von Konrad von Auffenstein oder seinen Erben zu Traberg geführten Bauten so angesehen werden sollen, wie die übrigen, von dem König dem Auffensteiner schuldigen Gülten, für welche Traberg zu Pfand haftet., 1323.05.02 (Einzelst

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 5135
Titel:König Heinrich von Böhmen erklärt, dass alle von Konrad von Auffenstein oder seinen Erben zu Traberg geführten Bauten so angesehen werden sollen, wie die übrigen, von dem König dem Auffensteiner schuldigen Gülten, für welche Traberg zu Pfand haftet.
Entstehungszeitraum:02.05.1323
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:König Heinrich von Böhmen
Empfänger/Vertragspartner:Konrad von Auffenstein
Ort:Zenoberg
Sprache:Deutsch
Siegel:1 anhangendes Siegel des Ausstellers
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1353
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3971456
 

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