AT-OeStA/HHStA UR AUR 5223 Gräfin Johanna von Pfirt bekennt, dass nach ihrem Tod ihre Tochter Johanna, Herzogs Albrecht von Österreich Frau, oder derselben Kinder an ihrem väterlichen und mütterlichen Erbgut mit ihren anderen Kindern gleich gehalten werden solle., 1324.03.17 (Einzelstück (Aktenstü

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 5223
Titel:Gräfin Johanna von Pfirt bekennt, dass nach ihrem Tod ihre Tochter Johanna, Herzogs Albrecht von Österreich Frau, oder derselben Kinder an ihrem väterlichen und mütterlichen Erbgut mit ihren anderen Kindern gleich gehalten werden solle.
Entstehungszeitraum:17.03.1324
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Gräfin Johanna von Pfirt
Empfänger/Vertragspartner:ihre Tochter Johanna, Herzogs Albrecht von Österreich Frau
Sprache:Deutsch
Siegel:1 anhangendes Siegel, fehlt
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Regesta Habsburgica III Nr. 1373.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1354
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3973128
 

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