AT-OeStA/FHKA SUS Patente 313.17 Niederösterreichisches Gubernium gibt Hofdekret vom 2. Mai bekannt, dass der neu festgesetzte Wert des Dukaten von vier Gulden und dreißig Kreuzern auch bei Geldstrafen und Belohnungen anzuwenden ist, 1786.05.12 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 313.17
Titel:Niederösterreichisches Gubernium gibt Hofdekret vom 2. Mai bekannt, dass der neu festgesetzte Wert des Dukaten von vier Gulden und dreißig Kreuzern auch bei Geldstrafen und Belohnungen anzuwenden ist
Entstehungszeitraum:12.05.1786
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3973766
 

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