AT-OeStA/HHStA UR AUR 5980 Alber von Hohenstein gibt seinem Sohn Wilhelm und dessen Erben ein Viertel an dem Haus in Höchenstein, wogegen er ihm zwei Schuldscheine von Juden ledigen soll., 1331.05.26 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 5980
Titel:Alber von Hohenstein gibt seinem Sohn Wilhelm und dessen Erben ein Viertel an dem Haus in Höchenstein, wogegen er ihm zwei Schuldscheine von Juden ledigen soll.
Entstehungszeitraum:26.05.1331
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Albero von Hohenstein verkündet, daß er seinem Sohn Wilhelm und dessen Erben ein Viertel an der Burg Hohenstein und die Hälfte aller seiner Lehen in Österreich gegeben hat. Dies geschah mit der Bedingung, daß Wilhelm zwei Schuldbriefe Alberos bezahlen soll, den einen bei dem Juden Gutman (Guetmann) aus Wien über sechs Mark, den anderen bei dem Juden Joseph (Josephen) aus Krems über 32 Pfund Wiener Pfennig. Begleicht Wilhelm diese Schulden nicht, soll er seinem Vater die anfallenden Zinsen ersetzen, wozu er sich in einer Urkunde verpflichtet hat. Dies soll auch dann gelten, wenn sich die Juden außer Landes begeben sollten. Alle weiteren eventuell noch bestehenden Judenschulden seines Vaters, egal ob bei Juden inner- oder außerhalb des Landes, sollen jedoch nicht auf Wilhelm übergehen, sondern aus dem Besitz Alberos beglichen werden, der verspricht, seinem Sohn allen eventuell daraus entstehenden Schaden bei Juden und Christen zu ersetzen. (Brugger/ Wiedl)
Aussteller:Alber von Hohenstein
Empfänger/Vertragspartner:sein Sohn Wilhelm
Sprache:Deutsch
Siegel:2 anhangende Siegel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 1, S. 278-279, Nr. 339.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1361
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4004351
 

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