AT-OeStA/HHStA SB Auersperg VII-A-13-20-355 Verordnung des k.k. Innerösterreichischen Appallationsgericht bei der Ausfertigung von Urkunden nicht nur das Amtssiegel anzubringen, sondern auch die Unterschrift des zur Austellung der Urkunden berechtigten Beamten nötig ist., 1799.05.03 (Einzelstück (

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg VII-A-13-20-355
Titel:Verordnung des k.k. Innerösterreichischen Appallationsgericht bei der Ausfertigung von Urkunden nicht nur das Amtssiegel anzubringen, sondern auch die Unterschrift des zur Austellung der Urkunden berechtigten Beamten nötig ist.
Entstehungszeitraum:03.05.1799
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Schreiben

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1829
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4009686
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl