AT-OeStA/FHKA SUS Patente 308.41 Verordnung des böhmischen Landesguberniums betreffend Präzisierungen zu den Paragrafen 39 und 41 der Zollordnung, nach denen Krämer mit der Befugnis, mit fremden Waren zu handeln, immer Verzollungs- oder freie Bolleten mitführen sollten, um diese im Falle des Verlu

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 308.41
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums betreffend Präzisierungen zu den Paragrafen 39 und 41 der Zollordnung, nach denen Krämer mit der Befugnis, mit fremden Waren zu handeln, immer Verzollungs- oder freie Bolleten mitführen sollten, um diese im Falle des Verlustes der Waren vorzuzeigen
Entstehungszeitraum:19.12.1785
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein Druck

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1815
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4176038
 

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